Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die Bewilligungsentscheidung über die Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) darf entsprechend § 32 Abs. 1 SGB X nur dann mit einer Nebenbestimmung – wie z. B. mit einer Befristung gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X – versehen werden
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Die Bewilligungsentscheidung über die Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) darf entsprechend § 32 Abs. 1 SGB X nur dann mit einer Nebenbestimmung – wie z. B. mit einer Befristung gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X – versehen werden
wenn diese inhaltliche Ergänzung des Verwaltungsakts durch eine Rechtsvorschrift zugelassen ist oder hierdurch sichergestellt werden soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Entscheidung über die Leistung erfüllt werden.
Sozialgericht München, Urteil vom 2. Juli 2015 (Az.: S 51 SO 531/14):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Beide Befristungsgründe liegen nicht vor, wenn bei einer pflegebedürftigen Person anhand der vorliegenden Atteste und Gutachten sowie der bisherigen Dauer des Leistungsbezugs behinderungs- und lebenslagenbedingt nicht zu erwarten ist, dass sich die gesundheitliche Situation wesentlich verbessert und der Umfang der Pflege reduziert werden könnte.
3. Wenn sich – wider Erwarten – eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation dieses pflegebedürftigen Menschen einstellen sollte, dann verfügt der Sozialhilfeträger über die Möglichkeit der Anordnung einer Aufhebung des Bewilligungsverwaltungsaktes entsprechend § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X wegen einer wesentlichen Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Sozialgericht München, Urteil vom 2. Juli 2015 (Az.: S 51 SO 531/14):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Beide Befristungsgründe liegen nicht vor, wenn bei einer pflegebedürftigen Person anhand der vorliegenden Atteste und Gutachten sowie der bisherigen Dauer des Leistungsbezugs behinderungs- und lebenslagenbedingt nicht zu erwarten ist, dass sich die gesundheitliche Situation wesentlich verbessert und der Umfang der Pflege reduziert werden könnte.
3. Wenn sich – wider Erwarten – eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation dieses pflegebedürftigen Menschen einstellen sollte, dann verfügt der Sozialhilfeträger über die Möglichkeit der Anordnung einer Aufhebung des Bewilligungsverwaltungsaktes entsprechend § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X wegen einer wesentlichen Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Ähnliche Themen
» Wer in einer Einrichtung Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 ff. SGB XII wie auch zum notwendigen Lebensunterhalt gemäß § 27b Abs. 2 SGB XII erhält, der kann entsprechend § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX ebenfalls einen Anspruch auf eine
» Keine Befristung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII - Anm. von RA Prof. Dr. Hermann Plagemann
» Rumänische Staatsangehörige, die wegen der von ihnen im Bundesgebiet betriebenen Arbeitsuche von der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen sind, können beim zuständigen Sozialhilfeträger entsprechend
» Keine Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Pflege
» Leistungen der Hilfe zur Pflege ohne Anrechnung des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI
» Keine Befristung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII - Anm. von RA Prof. Dr. Hermann Plagemann
» Rumänische Staatsangehörige, die wegen der von ihnen im Bundesgebiet betriebenen Arbeitsuche von der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen sind, können beim zuständigen Sozialhilfeträger entsprechend
» Keine Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Pflege
» Leistungen der Hilfe zur Pflege ohne Anrechnung des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema