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Grabstein Stadt muss Kosten für Grabstein übernehmen SG Mainz, Urt. v. 19.06.2018 - S 11 SO 33/15
Das SG Mainz hat entschieden, dass die beklagte Stadt neben der Bestattungskostenbeihilfe auch die Kosten für einen (einfachen) Grabstein übernehmen muss.
Kurzfassung:
Nach Auffassung des Sozialgerichts gehören zu den Bestattungskosten im Falle der Klägerin auch die Kosten eines einfachen Grabsteins. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten berücksichtigt werden könnten. Maßstab für die erforderlichen Beerdigungskosten sei eine einfache, aber würdige Art der Bestattung, die den örtlichen Verhältnissen entspreche. Zur Überzeugung des Gerichts genüge hierfür ein Betrag i.H.v. 1.856,40 Euro. Dies entspreche der Höhe des günstigsten mehrerer Angebote, die seitens des Gerichts angefordert wurden.
Quelle: Pressemitteilung des SG Mainz Nr. 7/2018 v. 26.06.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/l5d/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180601838&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2380/
Willi S
Kurzfassung:
Nach Auffassung des Sozialgerichts gehören zu den Bestattungskosten im Falle der Klägerin auch die Kosten eines einfachen Grabsteins. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten berücksichtigt werden könnten. Maßstab für die erforderlichen Beerdigungskosten sei eine einfache, aber würdige Art der Bestattung, die den örtlichen Verhältnissen entspreche. Zur Überzeugung des Gerichts genüge hierfür ein Betrag i.H.v. 1.856,40 Euro. Dies entspreche der Höhe des günstigsten mehrerer Angebote, die seitens des Gerichts angefordert wurden.
Quelle: Pressemitteilung des SG Mainz Nr. 7/2018 v. 26.06.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/l5d/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180601838&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2380/
Willi S
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