Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom

Nach unten

Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom Empty Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom

Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Jun 2018 - 3:42

 Kopfteilprinzip aus bedarfsbezogenen Gründen ( vgl. BSG, Urteil v. 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R ).
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 31.05.2018 - L 29 AS 939/16 

Orientierungssatz ( Redakteur )


Leitsatz ( Redakteur )

1. Diese Konstellation unterscheidet sich von Sanktionen, weil bei dieser (nur) vorübergehend trotz Leistungsberechtigung des Dritten dessen Bedarf für Unterkunft und Heizung nicht übernommen wird. Ist die Leistungsberechtigung eines dritten Haushaltsmitglieds, bei deren Vorliegen dessen Kopfteil als Bedarf anerkannt und übernommen würde, ungeklärt, lässt dies den Bedarf der anderen Mitglieder unberührt (so für die ungewiss gebliebene Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II in der oben zitierten Entscheidung des BSG, Urteil vom 14. Februar 2018, a.a.O.).

2. So, wie die Folgen des "fehlenden" Kopfteils für die anderen Mitglieder des Haushalts aufgrund einer Versagung gegenüber einem dritten Mitglied, weil dieses die u.a. in §§ 60 ff SGB I i.V.m. § 9 und §§ 11 ff SGB II zum Ausdruck kommenden Verhaltenserwartungen nicht erfüllt, nicht durch höhere Einzelansprüche der anderen Haushaltsmitglieder auszugleichen sind (so BSG, Urteil vom 14. Februar 2018, a.a.O.), sind es auch diejenigen Folgen des "fehlenden" Kopfteils nicht, die daraus resultieren, dass der Vater des Klägers es versäumt hat, mit Blick auf eigene mögliche Ansprüche den Rechtsweg auszuschöpfen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200535&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Rechtstipp: vgl. BSG, Urteil v. 14.06.2018 - B 4 AS 23/17 R
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2378/
Will S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip" und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren
» Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip" und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Sanktionsbescheid - vollständiger Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Anforderungen an Maßnahmeangebote / Zuweisungsschreiben
» Der Wegfall der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 SGB II als solcher rechtfertigt nicht die vollständige Aufhebung einer Alg II-Bewilligungsentscheidung.
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl bei Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitgliedes der Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft durch Sanktion

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten