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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Sanktionsbescheid - vollständiger Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Anforderungen an Maßnahmeangebote / Zuweisungsschreiben
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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Sanktionsbescheid - vollständiger Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Anforderungen an Maßnahmeangebote / Zuweisungsschreiben
§ 31 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2, § 31a Abs 1 S 3 SGB 2, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.07.2016 - L 25 AS 1511/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Sanktion nach § 31 SGB II kann nur eintreten, wenn das Angebot bzw. die Zuweisung zu einer Eingliederungsmaßnahme hinreichend bestimmt sind, um dem Leistungsempfänger eine Überprüfung der formellen und inhaltlichen Anforderungen zu ermöglichen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187129&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. November 2015 – Az.: L 7 AS 1519/15 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
Willi S
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.07.2016 - L 25 AS 1511/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Sanktion nach § 31 SGB II kann nur eintreten, wenn das Angebot bzw. die Zuweisung zu einer Eingliederungsmaßnahme hinreichend bestimmt sind, um dem Leistungsempfänger eine Überprüfung der formellen und inhaltlichen Anforderungen zu ermöglichen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187129&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. November 2015 – Az.: L 7 AS 1519/15 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
Willi S
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