Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit. SGB XII Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12

Nach unten

Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit.  SGB XII     Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12  Empty Beschränkung der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Instandhaltungskosten für die Unterkunft auf deren Notwendigkeit. SGB XII Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2016 - S 52 SO 233/12

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Jun 2018 - 8:48

Orientierungssatz ( Redakteur )

Leitsatz ( Redakteur )

1. § 35 Abs. 1 SGB XII erfasst, soweit es um Instandsetzungsmaßnahmen geht, nur das Aufrechterhaltung der Bewohnbarkeit Notwendige (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 2010, Az. L 5 AS 136/10 B ER für die Parallelvorschrift § 22 SGB II). Berücksichtigungsfähig demnach sind nur die Aufwendungen, die der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Wohnung in ihrer bisherigen Substanz dienen.

2. Der Kläger kann sein Begehren im Ergebnis nicht auf § 35 Abs. 1 SGB XII stützen. Zu den Unterkunftskosten, die vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind, gehören auch Aufwendungen für Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen, soweit sie (wirksam) vertraglich geschuldet sind und es sich um einen unabweisbaren Bedarf handelt (BSG, Urteil vom 3. März 2009, Az. B 4 AS 38/08 R zur Parallelvorschrift des § 22 SGB II; Nguyen in: jurisPK-SGB XII, § 35 Rnr. 48).

3. Zwar hat der Kläger dargelegt, dass er zur Instandsetzung der Heizung vertraglich verpflichtet ist. Allerdings ist der jetzt noch in Rede stehende Bedarf nicht unabweisbar. Der vom Kläger geltend gemachte Instandsetzungsbedarf konnte bereits durch die Gastherme, deren Kostenübernahme die Beklagte bewilligt hat, in angemessenem und zumutbarem Maße gedeckt werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200343&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2370/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Kein Kopfteilprinzip bei den Kosten der Unterkunft bei Leistungsausschluss des Partners wegen stationärer Unterbringung in einem Pflegeheim. nach dem SGB XII Sozialgericht Hamburg, Beschluss v. 09.10.2018 - S 28 SO 409/18 ER
»  Unterkunft Kosten der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft Sozialgericht Düsseldorf, Urt. v. 19.03.2019 - S 29 AS 4963/16, S 29 AS 1734/16, S 29 AS 4623/16 u. S 29 AS 4648/17
» Zur Frage, ob das JC die Kosten eines amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklageverfahren, zu deren Erstattung die Klägerin durch Kostenfestsetzungsbeschluss verpflichtet wurde, übernehmen muss, hier verneinend. LSG Hamburg,

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten