Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Gegen die abschließende Leistungsfeststellung nach § 41a Abs 3 Satz 3 und 4 SGB II ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage statthaft. SG Braunschweig, Urteil vom 06.03.2018 - S 52 AS 361/17 - Die Sprungrevision wird zugelassen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Gegen die abschließende Leistungsfeststellung nach § 41a Abs 3 Satz 3 und 4 SGB II ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage statthaft. SG Braunschweig, Urteil vom 06.03.2018 - S 52 AS 361/17 - Die Sprungrevision wird zugelassen.
2. Die auf § 41a Abs 3 Satz 3 und 4 SGB II gestützte abschließende (teilweise) Leistungsablehnung ist eine materiell-rechtliche Leistungsablehnung.
3. An die schriftliche Rechtsfolgenbelehrung im Sinne des § 41a Abs 3 Satz 3 SGB II sind dieselben Anforderungen wie an die Rechtsfolgenbelehrungen im Sanktionsrecht (§ 31 ff SGB II) zu stellen. Diese müssen also konkret, verständlich, richtig und vollständig sein.
4. Enthält eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 41a Abs 3 Satz 3 SGB II keinen Hinweis auf die Erstattungspflicht nach § 41a Abs 6 SGB II im Falle der (teilweisen) Leistungsablehnung, ist sie nicht vollständig.
5. Holt die leistungsberechtigte Person im Widerspruchsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 41a Abs 3 Satz 3 und 4 SGB II die geforderten Mitwirkungshandlungen nach, sind die vorgelegten Unterlagen und abgegebenen Erklärungen zu berücksichtigen.
Rechtstipp: so auch SG Berlin, Urteil vom 25. September 2017 - S 179 AS 6737/17 -, Revision anhängig unter B 4 AS 39/17 R;aA SG Duisburg, Gerichtsbescheid vom 2. Januar 2018 - S 49 AS 3349/17
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2334/
Willi S
3. An die schriftliche Rechtsfolgenbelehrung im Sinne des § 41a Abs 3 Satz 3 SGB II sind dieselben Anforderungen wie an die Rechtsfolgenbelehrungen im Sanktionsrecht (§ 31 ff SGB II) zu stellen. Diese müssen also konkret, verständlich, richtig und vollständig sein.
4. Enthält eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 41a Abs 3 Satz 3 SGB II keinen Hinweis auf die Erstattungspflicht nach § 41a Abs 6 SGB II im Falle der (teilweisen) Leistungsablehnung, ist sie nicht vollständig.
5. Holt die leistungsberechtigte Person im Widerspruchsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 41a Abs 3 Satz 3 und 4 SGB II die geforderten Mitwirkungshandlungen nach, sind die vorgelegten Unterlagen und abgegebenen Erklärungen zu berücksichtigen.
Rechtstipp: so auch SG Berlin, Urteil vom 25. September 2017 - S 179 AS 6737/17 -, Revision anhängig unter B 4 AS 39/17 R;aA SG Duisburg, Gerichtsbescheid vom 2. Januar 2018 - S 49 AS 3349/17
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2334/
Willi S
Ähnliche Themen
» Gegen eine endgültige Festsetzungsentscheidung des Grundsicherungsträgers nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB 2 in Verbindung mit § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB 3 ist eine isolierte Anfechtungsklage unzulässig. Regelmäßig ist die kombinierte Anfechtungs- und
» Das Jobcenter darf die Anforderungen bei der Vorlage von Unterlagen von Selbständigen nicht überspannen Sozialgericht Dresden, Urt. v. 11.01.2018 - S 52 AS 4382/17 - Die Sprungrevision wird zugelassen
» Grundsätzlich sind Kapitalzuflüsse auf einem Girokonto eines Antragstellers vom Jobcenter als Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II stets bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 15. Mai 2018 (Az.: S 44 AS 529/16)
» Gegen einen Beschluss, mit dem das Sozialgericht Verschuldenskosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG verhängt hat, ohne zugleich eine Entscheidung in der Hauptsache zu treffen, ist die Beschwerde nach § 172 Abs. 1 SGG statthaft.
» Zum Rechtsschutz des kommunalen Trägers einer gemeinsamen Einrichtung (§ 44b SGB II) gegen Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nach § 44a Abs. 4 Satz 1 SGB I LSG Celle-Bremen 11. Senat, Urteil vom 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
» Das Jobcenter darf die Anforderungen bei der Vorlage von Unterlagen von Selbständigen nicht überspannen Sozialgericht Dresden, Urt. v. 11.01.2018 - S 52 AS 4382/17 - Die Sprungrevision wird zugelassen
» Grundsätzlich sind Kapitalzuflüsse auf einem Girokonto eines Antragstellers vom Jobcenter als Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II stets bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 15. Mai 2018 (Az.: S 44 AS 529/16)
» Gegen einen Beschluss, mit dem das Sozialgericht Verschuldenskosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG verhängt hat, ohne zugleich eine Entscheidung in der Hauptsache zu treffen, ist die Beschwerde nach § 172 Abs. 1 SGG statthaft.
» Zum Rechtsschutz des kommunalen Trägers einer gemeinsamen Einrichtung (§ 44b SGB II) gegen Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nach § 44a Abs. 4 Satz 1 SGB I LSG Celle-Bremen 11. Senat, Urteil vom 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema