Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Sozialhilfe bei mehr als vierwöchigen Auslandsaufenthalt SGB XII
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Keine Sozialhilfe bei mehr als vierwöchigen Auslandsaufenthalt SGB XII
SG Heilbronn, Beschluss v. 15.01.2018 - S 11 SO 4120/17 ER
Kurzfassung Gericht:
Die maßgebliche, seit Juli 2017 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 41a SGB XII verstoße nicht gegen Grundrechte. Denn ein Leistungsanspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 GG bedürfe grundsätzlich der gesetzlichen Ausgestaltung; sein Umfang könne nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden. Vielmehr sei dem Gesetzgeber bei der Schaffung des § 41a SGB X ein Gestaltungsspielraum zugestanden, den er hier im Einklang mit dem Grundgesetz genutzt habe. So sei die Dauer der Weitergewährung von Sozialhilfe bei Auslandsaufenthalt an den gesetzlichen Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer angepasst. Im Übrigen sei davon auszugehen, dass der Antragsteller seinen Bedarf derzeit im Ausland anderweitig, insbesondere von seinen Eltern, decke. Dass er beabsichtige, in einigen Monaten wieder in die angemietete Wohnung zurückzukehren, stelle keinen Grund dar, diese Kosten der Allgemeinheit zur Last zu legen. Insofern habe er aufgrund seines berechtigten wirtschaftlichen Interesses einen Anspruch auf Untervermietung gegenüber seinem Vermieter. Kehre er nach Deutschland hilfebedürftig zurück, werde er wieder Grundsicherungsleistungen beanspruchen können.
Quelle: Pressemitteilung des SG Heilbronn v. 21.02.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/tta/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200452&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2319/
Willi S
Kurzfassung Gericht:
Die maßgebliche, seit Juli 2017 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 41a SGB XII verstoße nicht gegen Grundrechte. Denn ein Leistungsanspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 GG bedürfe grundsätzlich der gesetzlichen Ausgestaltung; sein Umfang könne nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden. Vielmehr sei dem Gesetzgeber bei der Schaffung des § 41a SGB X ein Gestaltungsspielraum zugestanden, den er hier im Einklang mit dem Grundgesetz genutzt habe. So sei die Dauer der Weitergewährung von Sozialhilfe bei Auslandsaufenthalt an den gesetzlichen Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer angepasst. Im Übrigen sei davon auszugehen, dass der Antragsteller seinen Bedarf derzeit im Ausland anderweitig, insbesondere von seinen Eltern, decke. Dass er beabsichtige, in einigen Monaten wieder in die angemietete Wohnung zurückzukehren, stelle keinen Grund dar, diese Kosten der Allgemeinheit zur Last zu legen. Insofern habe er aufgrund seines berechtigten wirtschaftlichen Interesses einen Anspruch auf Untervermietung gegenüber seinem Vermieter. Kehre er nach Deutschland hilfebedürftig zurück, werde er wieder Grundsicherungsleistungen beanspruchen können.
Quelle: Pressemitteilung des SG Heilbronn v. 21.02.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/tta/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200452&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2319/
Willi S
Ähnliche Themen
» Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Mehrbedarf bei Nachweis der Feststellung des Merkzeichens G - keine rückwirkende Leistungserbringung - Einsetzen der Sozialhilfe - Kenntnis des Sozialhilfeträgers von den Leistungsvoraussetzungen -
» Bestattungsunternehmen kann keine Sozialhilfe für Urnenbegräbnis verlangen.
» Keine RFBs mehr bei Vermittlungsvorschlägen keine Sanktion BSG 16. 12. 2008 – B 4 AS 60/07 R
» Sozialhilfe - zahnprothetische Versorgung - Brille - keine Übernahme ungedeckter Kosten über Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus - keine Hilfe in sonstigen Lebenslagen - vergleichbar der Hilfe bei Krankheit - keine abweichende Festlegung
» Keine Sozialhilfe für Unionsbürger( entgegegen der Rechtsprechung des BSG ).
» Bestattungsunternehmen kann keine Sozialhilfe für Urnenbegräbnis verlangen.
» Keine RFBs mehr bei Vermittlungsvorschlägen keine Sanktion BSG 16. 12. 2008 – B 4 AS 60/07 R
» Sozialhilfe - zahnprothetische Versorgung - Brille - keine Übernahme ungedeckter Kosten über Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus - keine Hilfe in sonstigen Lebenslagen - vergleichbar der Hilfe bei Krankheit - keine abweichende Festlegung
» Keine Sozialhilfe für Unionsbürger( entgegegen der Rechtsprechung des BSG ).
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema