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Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Mehrbedarf bei Nachweis der Feststellung des Merkzeichens G - keine rückwirkende Leistungserbringung - Einsetzen der Sozialhilfe - Kenntnis des Sozialhilfeträgers von den Leistungsvoraussetzungen -
Berücksichtigung erst ab Vorlage des Nachweises SGB XII
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.04.2015 - L 20 SO 426/12
Leitsatz ( Autor)
1. Ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs als Schwerbehinderter besteht erst mit der Vorlage des die Schwerbehinderung feststellenden Versorgungsamtsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises ( LSG NRW, Beschluss v. 07.10.2014 - L 20 SO 163/14 (PKH) ).
2. Auch wenn das Bundessozialgericht dies seinerzeit ausdrücklich offen gelassen hat (Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R), ist für die seit dem 07.12.2006 geltende Fassung des § 30 Abs. 1 SGB XII am von ihm für die zuvor geltende Normfassung gefundenen Auslegungsergebnis festzuhalten (hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 07.10.2014 - L 20 SO 163/14 (PKH) sowie LSG NRW, Beschluss vom 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13; SG Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 47/12).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177616&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.04.2015 - L 20 SO 426/12
Leitsatz ( Autor)
1. Ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs als Schwerbehinderter besteht erst mit der Vorlage des die Schwerbehinderung feststellenden Versorgungsamtsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises ( LSG NRW, Beschluss v. 07.10.2014 - L 20 SO 163/14 (PKH) ).
2. Auch wenn das Bundessozialgericht dies seinerzeit ausdrücklich offen gelassen hat (Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R), ist für die seit dem 07.12.2006 geltende Fassung des § 30 Abs. 1 SGB XII am von ihm für die zuvor geltende Normfassung gefundenen Auslegungsergebnis festzuhalten (hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 07.10.2014 - L 20 SO 163/14 (PKH) sowie LSG NRW, Beschluss vom 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13; SG Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 47/12).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177616&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/
Willi S
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