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Eingliederungsvereinbarung ersetzt auch Verwaltungsakt - Anforderungen an konkreten Bezug auf Vermittlungsrelevante Umstände und auf Verpflichtungen des Leistungsberechtigten - gesundheitsbedingt eingeschränkte Vermittelbarkeit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 15.09.2017 - L 14 AS 1469/17 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt entspricht nicht den im Rahmen der EV gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 SGB II einzuhaltenden Mindestanforderungen und ist daher rechtswidrig. Es fehlt den Festsetzungen an der hinreichenden Bestimmtheit und an der notwendigen Verbindlichkeit.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195337&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2255/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt entspricht nicht den im Rahmen der EV gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 SGB II einzuhaltenden Mindestanforderungen und ist daher rechtswidrig. Es fehlt den Festsetzungen an der hinreichenden Bestimmtheit und an der notwendigen Verbindlichkeit.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195337&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2255/
Willi S
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