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Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Aufwendungen für Besuchsfahrten zu dem im Ausland inhaftierten volljährigen Kind BSG, Urt. v. 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R
Orientierungssatz ( Redakteur )
1.D ie Rechtsprechung zur Übernahme der Kosten des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern ist nach § 21 Abs 6 SGB II nicht auf Besuche zwischen Eltern und volljährigen Kindern zu übertragen.
2. Dennoch kann sich aus dem Härtefallmehrbedarf, da er der Realisierung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs 1 iVm Art 20 Abs 1 GG dient (BVerfG vom 9.2.2010 -1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - ), in einer Sondersituation ein Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für den Besuch eines nahen Angehörigen, zB bei dessen Inhaftierung, ergeben und zwar auch im Ausland, nämlich hier nach § 73 SGB XII.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206163&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2506/
Willi S
1.D ie Rechtsprechung zur Übernahme der Kosten des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern ist nach § 21 Abs 6 SGB II nicht auf Besuche zwischen Eltern und volljährigen Kindern zu übertragen.
2. Dennoch kann sich aus dem Härtefallmehrbedarf, da er der Realisierung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs 1 iVm Art 20 Abs 1 GG dient (BVerfG vom 9.2.2010 -1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - ), in einer Sondersituation ein Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für den Besuch eines nahen Angehörigen, zB bei dessen Inhaftierung, ergeben und zwar auch im Ausland, nämlich hier nach § 73 SGB XII.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206163&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2506/
Willi S
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