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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Dem Antragsteller steht gegen seine Tochter ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB zu, bei dem es sich um Vermögen in Sinne des § 90 Abs. 1 SGB X handelt.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 28.03.2017 - L 7 SO 85/14
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191635&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191635&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
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