Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Bei dem Übergang von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II in eine (bedarfsdeckende) Altersrente handelt es sich um ein Massenphänomen, so dass sich die Frage eines bestehenden Erstattungsanspruchs für den Übergangsmonat auch in vielen anderen Fällen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Bei dem Übergang von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II in eine (bedarfsdeckende) Altersrente handelt es sich um ein Massenphänomen, so dass sich die Frage eines bestehenden Erstattungsanspruchs für den Übergangsmonat auch in vielen anderen Fällen
stellt.
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil v. 19.01.2016 - L 7 R 181/15 - Die Revision war zuzulassen
Leitsatz ( Redakteur )
1. Kein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Rentenversicherungsträger bei rechtzeitiger Auszahlung der Rente an den Versicherten.
2. Die darlehensweise Weiterzahlung der Grundsicherung im Übergangsmonat erscheint gegenüber der Konstruktion eines Erstattungsanspruchs deutlich vorzugwürdig, zumal dies der Dogmatik des Grundsicherungsrechts auch eher entspricht, denn bei sicherer Kenntnis des Zuflusses bedarfsdeckender Einnahmen im jeweiligen Bedarfsmonat darf der Grundsicherungsträger mangels Hilfebedürftigkeit rechtmäßig gar keine Zuschussleistungen mehr erbringen (anders aber Behrend in jurisPK-SGB II, § 24 Rn. 108; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2010, L 5 AS 1010/10 B PKH).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183159
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil v. 19.01.2016 - L 7 R 181/15 - Die Revision war zuzulassen
Leitsatz ( Redakteur )
1. Kein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Rentenversicherungsträger bei rechtzeitiger Auszahlung der Rente an den Versicherten.
2. Die darlehensweise Weiterzahlung der Grundsicherung im Übergangsmonat erscheint gegenüber der Konstruktion eines Erstattungsanspruchs deutlich vorzugwürdig, zumal dies der Dogmatik des Grundsicherungsrechts auch eher entspricht, denn bei sicherer Kenntnis des Zuflusses bedarfsdeckender Einnahmen im jeweiligen Bedarfsmonat darf der Grundsicherungsträger mangels Hilfebedürftigkeit rechtmäßig gar keine Zuschussleistungen mehr erbringen (anders aber Behrend in jurisPK-SGB II, § 24 Rn. 108; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2010, L 5 AS 1010/10 B PKH).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183159
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bewilligung von PKH, denn bei der Frage, ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c SGB II europarechtskonform ist, handelt es sich um eine schwierige, ungeklärte Rechtsfrage (einerseits LSG NRW, Beschlüsse vom 12.07.2017 -
» Beim Einsatz eines Gebärdendolmetschers für einen hörbehinderten Grundschüler, damit schulische Veranstaltungen (einschließlich Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung) auch in den Nachmittagsstunden besucht werden können, handelt es sich um eine gemäß
» Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Arbeitsuchende gilt auch für Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht, die Staatsangehörige eines anderen europäischen Mitliedsstaates sind. Eine Ausschlussnorm ist einer erweiternden
» Zur Bedarfsgemeinschaft einer Hilfebedürftigen gehört als Partner ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehemann auch dann, wenn sich dieser dauerhaft in Saudi-Arabien aufhält, solange es sich dabei um eine einvernehmliche Lebensgestaltung handelt und ein
» Bei der Leistung der schweizerischen Personalvorsorgestiftung der Arbeitgeber handelt es sich um eine der deutschen Altersrente vergleichbare Leistung i.S. des § 156 Abs.3 SGB III (Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Vorgängerregelung, vgl.
» Beim Einsatz eines Gebärdendolmetschers für einen hörbehinderten Grundschüler, damit schulische Veranstaltungen (einschließlich Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung) auch in den Nachmittagsstunden besucht werden können, handelt es sich um eine gemäß
» Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Arbeitsuchende gilt auch für Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht, die Staatsangehörige eines anderen europäischen Mitliedsstaates sind. Eine Ausschlussnorm ist einer erweiternden
» Zur Bedarfsgemeinschaft einer Hilfebedürftigen gehört als Partner ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehemann auch dann, wenn sich dieser dauerhaft in Saudi-Arabien aufhält, solange es sich dabei um eine einvernehmliche Lebensgestaltung handelt und ein
» Bei der Leistung der schweizerischen Personalvorsorgestiftung der Arbeitgeber handelt es sich um eine der deutschen Altersrente vergleichbare Leistung i.S. des § 156 Abs.3 SGB III (Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Vorgängerregelung, vgl.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema