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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Dez 2017 - 12:44

aufgegeben hat, bleibt die Eigenschaft eines Selbstständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten.Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20.12.2017 entschieden (Az.: C-442/16).
weiter: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-arbeitsloser-selbststaendiger-behaelt-aufenthaltsrecht
Quelle:         http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
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