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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Gilt die Zurechnungsregel zum Kindergeld des § 82 Abs 1 S 3 SGB 12 auch für minderjährige Kinder, die außerhalb des Haushalts des kindergeldberechtigten Elternteils in einer stationären Einrichtung leben? SGB XII
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Gilt die Zurechnungsregel zum Kindergeld des § 82 Abs 1 S 3 SGB 12 auch für minderjährige Kinder, die außerhalb des Haushalts des kindergeldberechtigten Elternteils in einer stationären Einrichtung leben? SGB XII
LSG Celle-Bremen, Urt. v. 23.03.2017 - L 8 SO 397/13 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 8 SO 13/17 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Heranziehung zu den Kosten des in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalts - Einkommenseinsatz - Kindergeld
Orientierungssatz ( Juris )
§ 82 Abs 1 S 3 SGB 12 ist dahingehend auszulegen, dass das Kindergeld dem minderjährigen Kind nur dann als Einkommen zuzurechnen ist, wenn das Kind mit seinen Eltern oder einem Elternteil eine Einsatzgemeinschaft iS des § 27 Abs 2 S 3 SGB 12 bildet, also ihrem Haushalt angehört.
Rechtstipp: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 7.12.2016, L 2 SO 5358/15
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - stationär untergebrachtes Kind - Einkommenseinsatz - Kindergeld
Leitsatz ( Juris )
Die Zurechnungsregel nach § 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XII zum Kindergeld gilt nicht für volljährige oder außerhalb der Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder; das Kindergeld bleibt damit Einkommen des berechtigten Elternteils.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2285/
Willi S
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Heranziehung zu den Kosten des in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalts - Einkommenseinsatz - Kindergeld
Orientierungssatz ( Juris )
§ 82 Abs 1 S 3 SGB 12 ist dahingehend auszulegen, dass das Kindergeld dem minderjährigen Kind nur dann als Einkommen zuzurechnen ist, wenn das Kind mit seinen Eltern oder einem Elternteil eine Einsatzgemeinschaft iS des § 27 Abs 2 S 3 SGB 12 bildet, also ihrem Haushalt angehört.
Rechtstipp: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 7.12.2016, L 2 SO 5358/15
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - stationär untergebrachtes Kind - Einkommenseinsatz - Kindergeld
Leitsatz ( Juris )
Die Zurechnungsregel nach § 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XII zum Kindergeld gilt nicht für volljährige oder außerhalb der Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder; das Kindergeld bleibt damit Einkommen des berechtigten Elternteils.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2285/
Willi S
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