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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Anspruch auf Kostenübernahme nachdem SGB XII für heilpädagogisches Reiten, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation handelt.

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Kein Anspruch auf Kostenübernahme nachdem SGB XII für heilpädagogisches Reiten, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation handelt. Empty Kein Anspruch auf Kostenübernahme nachdem SGB XII für heilpädagogisches Reiten, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation handelt.

Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Apr 2016 - 8:54

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil v. 10.02.2016 - L 9 SO 59/13

Leitsatz ( Juris )



Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184391&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2004/


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