Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene

Nach unten

Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene  Empty Der Grundsicherungsträger nach dem SGB II hat die Mietobergrenzen unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen für den relevanten Vergleichsraum grundsätzlich auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts ermittelt und dabei quadratmeterbezogene

Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Nov 2017 - 9:10

Angemessenheitsrichtwerte für die Nettokaltmiete und die kalten Betriebskosten zugrunde gelegt, die nach Modifikationen durch den Senat den für Empfänger existenzsichernder Leistungen in Betracht zu ziehenden Wohnungsmarkt realitätsgerecht abbilden
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 31.01.2017 - L 6 AS 194/15, L 6 AS 195/15, L 6 AS 196/15, L 6 AS 197/15 u. L 6 AS 198/15

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht bestätigt schlüssiges Konzept für Pinneberg

Leitsatz ( Redakteur )

2. Die von den Klägern beanstandete unzureichende öffentliche Bekanntgabe des Konzepts steht der Begrenzung der Unterkunftskosten auf das danach angemessene Niveau nicht entgegen.

3. Den Klägern steht die Berücksichtigung höherer Leistungen auch nicht nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II (befristeter Bestandsschutz) zu, weil ihnen die Kostensenkung weder unmöglich noch unzumutbar gewesen ist.

 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196650&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
S. a. Mietobergrenze für „Hartz IV-“ und Sozialhilfeempfänger im Kreis Pinneberg grundsätzlich rechtmäßig


weiter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LSG/Presse/PI/PDF/Mietobergrenze_HartzIV.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Wenn zwischen der Erhebung der letzten für die Erstellung eines sog schlüssigen Konezepts zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Miete im Vergleichsraum relevanten Daten und dem "Inkraftsetzen" der ermittelten Angemessenheitsgrenze durch den kommunalen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Fehlen eines schlüssigen Konzepts - Erkenntnisausfall - Rückgriff auf die Wohngeldtabelle - Ermittlung der Mietenstufe bei Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 10.000
» Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) bestimmt sich anhand eines sog. schlüssigen Konzepts. Dem Leistungsträger steht kein Wahlrecht zu, ob er ein schlüssiges Konzept erstellt oder anhand der Tabellenwerte nach § 12 WoGG entscheidet.
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes schlüssiges Konzept - Datenbestand des Jobcenters als Grundlage eines schlüssigen Konzepts - keine Nachbesserung des Konzepts durch Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes - Anwendung
» LSG Hessen: Vermutungen zur Einschätzung der Wohnungsmarktsituation können nicht zur Unschlüssigkeit eines Konzepts führen ( hier aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen die Notwendigkeit der Anpassung des schlüssigen Konzepts bestehen könnte )

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten