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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Nov 2017 - 10:45

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil v. 18.10.2017 - S 14 AS 1723/16

Leitsatz ( Redakteur )

1. Grundsätzlich ist ein Abzug bei dieser Zahlungsart möglich, nicht aber pauschal, sondern nach Beleg der tatsächlichen Aufwendungen.

2. Mangels Rechtsnormqualität enthalten die internen Vorschriften der BA weder gegenüber den Leistungsempfängern noch gegenüber den Gerichten eine Bindungswirkung.

3. Dieser wurde hier nicht geführt und dürfte auch durch abdere Jobcenter schwer zu führen sein, darum wird zur Klage geraten.

Quelle: Schindler Elmenthaler Rechtsanwälte: https://www.rechtsanwalt-schindler.de/

 
Rechtstipp: SG Osnabrück, Urteil v. 16.2.2010, S 22 AS 1003/08 - Keine „Kontoführungsgebühr“ bei Barauszahlung in Behörde, veröffentlicht in ASR 2010, 212-213

Hinweis der BA: Auszahlung von Grundsicherungsleistungen: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Auszahlung/index.htm
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2268/
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