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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit Elternteil zusammenwohnende Auszubildende

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Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Nov 2017 - 10:09

BVerwG v. 08.11.2017 - Az.: 5 C 11.16

Das BVerwG hat zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entschieden, dass Auszubildende nicht im Sinne des Gesetzes "bei den Eltern wohnen" und ihnen deshalb der höhere Unterkunftsbedarf zusteht, wenn sie einen Elternteil in ihre Wohnung aufnehmen und sich diese Aufnahme als Unterstützung des Elternteiles darstellt.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA171105660 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2268/
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