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Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Berufsausbildung - Auszubildende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II - § 27 SGB II
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 23.03.2016 - L 7 AS 1509/15
Auszubildende können keine Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung vom Jobcenter erhalten.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein Auszubildender hat zwar Anspruch auf die Gewährung der in § 27 Abs. 3 bis 5 SGB II aufgeführten Leistungen, nicht jedoch auf die begehrten Erstausstattungsleistungen, § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II, die von den Leistungen für Auszubildende in § 27 SGB II nicht erfasst sind.
2. Der Bedarf nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II wird vom Gesetzgeber als ausbildungsgeprägter Bedarf eingestuft (LSG Hamburg, Urteil vom 08.07.2014 - L 4 AS 229/13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.01.2012 - L 2 AS 465/11 B; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.03.2011 - L 5 AS 36/09).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184769&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.02.2016 - L 28 AS 2230/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Auszubildende können keine Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung vom Jobcenter erhalten.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein Auszubildender hat zwar Anspruch auf die Gewährung der in § 27 Abs. 3 bis 5 SGB II aufgeführten Leistungen, nicht jedoch auf die begehrten Erstausstattungsleistungen, § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II, die von den Leistungen für Auszubildende in § 27 SGB II nicht erfasst sind.
2. Der Bedarf nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II wird vom Gesetzgeber als ausbildungsgeprägter Bedarf eingestuft (LSG Hamburg, Urteil vom 08.07.2014 - L 4 AS 229/13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.01.2012 - L 2 AS 465/11 B; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.03.2011 - L 5 AS 36/09).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184769&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.02.2016 - L 28 AS 2230/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
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