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Antragstellerin hat als sorgeberechtigtes Elternteil (§ 1626a BGB) ein Aufenthaltsrecht
Kanzlei Otten, Berliner Platz 2, 37671 Höxter zu LSG NRW, Beschluss v. 16.03.2015 - L 19 AS 275/15 B ER -
Nichtverheiratete Person, die EU-Bürgerin ist, hat einen eigenen Anspruch auf SGB-II-Leistungen, auch wenn sie nicht selbst arbeitet oder arbeitssuchend ist, wenn beide Partner gemeinsame Kinder haben, die bei den Partnern wohnen und sich die Anspruchstellerin um diese kümmert.
Weiterlesen: https://de-de.facebook.com/KanzleiOtten/posts/881827105230511
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
Nichtverheiratete Person, die EU-Bürgerin ist, hat einen eigenen Anspruch auf SGB-II-Leistungen, auch wenn sie nicht selbst arbeitet oder arbeitssuchend ist, wenn beide Partner gemeinsame Kinder haben, die bei den Partnern wohnen und sich die Anspruchstellerin um diese kümmert.
Weiterlesen: https://de-de.facebook.com/KanzleiOtten/posts/881827105230511
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