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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Manipulationen der Sanktionsbefürworter zum Umfang der Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht

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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Feb 2019 - 19:52

Diese Sanktionskleinrechnung haben bei der Verhandlung am 15. Januar dargestellt, dass nur „3,1%" aller Hartz IV-Beziehenden sanktioniert worden, daher, handelt es sich nur um ein verschwindend kleines Problem.
Katja  Kipping von den Linken wirft Hubertus Heil nun ein „Kleinrechnen der Sanktionsbetroffenheit bei Hartz IV“ vor. Berechtigt. Vielmehr sei die reale Sanktionsbetroffenheitsquote 8,3 %.
Hier die Kipping Veröffentlichung dazu:  https://www.katja-kipping.de/de/article/1531.wie-viele-menschen-sind-wirklich-von-hartz-iv-sanktionen-direkt-betroffen.html?
Die Junge Welt spricht vom „Amt für Täuschung“ und davon, dass „seit Jahren wird das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen verschleiert“: https://www.jungewelt.de/artikel/349647.bestrafungspädagogik-amt-für-täuschung.html
Die Vorwürfe der Kleinrechnung der Sanktionsbetroffen sind richtig und zutreffend. Es ist schon ein starkes Stück, dass der Chef der BA und der Arbeitsminister derart das Verfassungsgericht und die Öffentlichkeit belügen.
Dann ein umfassender Bericht vom Deutschen Sozialgerichtstag zum Sanktionsverfahren und auch zur Kleinrechnung der Sanktionszahlen: http://94.186.214.5/sixcms/media.php/891/2019-02-17_Bericht_BVerfG_15012019.pdf?

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2479/
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