Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kein Hartz IV wegen Neuwagenkauf
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Kein Hartz IV wegen Neuwagenkauf
LSG NSB, Urteil v. 23.08.2017 - L 11 AS 35/17
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass der Kfz-Freibetrag bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auch dann nicht mehrfach beansprucht werden kann, wenn mehrere erwerbsfähige Familienmitglieder nur ein gemeinsames Auto haben.
Entsprechend dem Gesetzeswortlauf sei an ein Fahrzeug für jede erwerbsfähige Person anzuknüpfen. Die unterschiedliche Behandlung von einem teuren und zwei günstigen Fahrzeugen sei auch kein Wertungswiderspruch. Denn Sinn und Zweck der Eigentumsprivilegierung bei Kraftfahrzeugen sei es, den Grundsicherungsempfängern die Aufnahme bzw. Fortführung von Erwerbstätigkeiten zu ermöglichen, zu deren Ausübung ein Kfz erforderlich sei. Hierfür reiche ein angemessenes Kfz pro Person, wobei das Gesetz keine abstrakten oder kumulativen Freibeträge vorsehe, sondern auf das Kfz als solches abstelle. Im Interesse der Arbeitsaufnahme werde die Mobilität geschützt und nicht das Vermögen.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen Nr.15/2017 v. 19.09.2017 : https://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/kein-hartz-iv-wegen-neuwagenkauf-157785.html
Dazu Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. August 2017 (Az.. L 11 AS 35/17):
1. Das einem hilfebedürftigen Ehepaar gemeinsam gehörende Kraftfahrzeug (Kfz) stellt lediglich in Höhe eines Teilbetrags von EUR 7.500,- ein entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II geschütztes Vermögen dar (Bundessozialgericht, Urteil vom 6. September 2007 - Az.: B 14/7b AS 66/06.R).
2. Die Auffassung, dass bei einem hilfebedürftigen Ehepaar das auf den Ehepartner zugelassene Kfz zur Anerkennung eines doppelten Freibetrags im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II, d. h. EUR 15.000,-, führt, ist unzutreffend. Der Gesetzeswortlaut knüpft hier an ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft (BG) lebende erwerbsfähige Person an. Wenn in einer BG nur ein Kfz vorhanden ist, kann lediglich einmal ein Kfz bis zur Wertgrenze von EUR 7.500,- geschützt sein.
3. Ein diese Angemessenheitsgrenze übersteigender Zeitwert stellt ein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II dar.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2252/
Willi S
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass der Kfz-Freibetrag bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auch dann nicht mehrfach beansprucht werden kann, wenn mehrere erwerbsfähige Familienmitglieder nur ein gemeinsames Auto haben.
Entsprechend dem Gesetzeswortlauf sei an ein Fahrzeug für jede erwerbsfähige Person anzuknüpfen. Die unterschiedliche Behandlung von einem teuren und zwei günstigen Fahrzeugen sei auch kein Wertungswiderspruch. Denn Sinn und Zweck der Eigentumsprivilegierung bei Kraftfahrzeugen sei es, den Grundsicherungsempfängern die Aufnahme bzw. Fortführung von Erwerbstätigkeiten zu ermöglichen, zu deren Ausübung ein Kfz erforderlich sei. Hierfür reiche ein angemessenes Kfz pro Person, wobei das Gesetz keine abstrakten oder kumulativen Freibeträge vorsehe, sondern auf das Kfz als solches abstelle. Im Interesse der Arbeitsaufnahme werde die Mobilität geschützt und nicht das Vermögen.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen Nr.15/2017 v. 19.09.2017 : https://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/kein-hartz-iv-wegen-neuwagenkauf-157785.html
Dazu Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. August 2017 (Az.. L 11 AS 35/17):
1. Das einem hilfebedürftigen Ehepaar gemeinsam gehörende Kraftfahrzeug (Kfz) stellt lediglich in Höhe eines Teilbetrags von EUR 7.500,- ein entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II geschütztes Vermögen dar (Bundessozialgericht, Urteil vom 6. September 2007 - Az.: B 14/7b AS 66/06.R).
2. Die Auffassung, dass bei einem hilfebedürftigen Ehepaar das auf den Ehepartner zugelassene Kfz zur Anerkennung eines doppelten Freibetrags im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II, d. h. EUR 15.000,-, führt, ist unzutreffend. Der Gesetzeswortlaut knüpft hier an ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft (BG) lebende erwerbsfähige Person an. Wenn in einer BG nur ein Kfz vorhanden ist, kann lediglich einmal ein Kfz bis zur Wertgrenze von EUR 7.500,- geschützt sein.
3. Ein diese Angemessenheitsgrenze übersteigender Zeitwert stellt ein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II dar.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2252/
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine Einstandsgemeinschaft: Jobcenter darf wegen Beziehung kein Hartz IV streichen.
» Kein Aufenthaltsrecht aus der Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft wegen Elternzeit - (Kein) fortwirkender Arbeitnehmerstatus nach Geburt eines Kindes über die Zeit des Mutterschutzes hinaus wegen Bezug von Elterngeld
» Kein SGB II- Anspruch - Aufenthaltsrecht als Familienangehörige nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU verneint wegen fehlender Unterhaltsgewährung der Eltern - kein SGB XII Anspruch wegen Rückkehr nach Bulgarien mit Inanspruchnahme des dortigen
» Der Salzlandkreis mit einer Fläche von 1.426,76 km2 und 203.785 Einwohnern ist kein einheitlicher Vergleichsraum, da er wegen der strukturellen Unterschiede kein "homogener Lebensraum" iSd Rechtsprechung des BSG darstellt.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer russischen Altersrente - grob fahrlässige Nichtangabe des Einkommens - kein Ausschluss der Rückabwicklung durch Erfüllungswirkung - kein
» Kein Aufenthaltsrecht aus der Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft wegen Elternzeit - (Kein) fortwirkender Arbeitnehmerstatus nach Geburt eines Kindes über die Zeit des Mutterschutzes hinaus wegen Bezug von Elterngeld
» Kein SGB II- Anspruch - Aufenthaltsrecht als Familienangehörige nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU verneint wegen fehlender Unterhaltsgewährung der Eltern - kein SGB XII Anspruch wegen Rückkehr nach Bulgarien mit Inanspruchnahme des dortigen
» Der Salzlandkreis mit einer Fläche von 1.426,76 km2 und 203.785 Einwohnern ist kein einheitlicher Vergleichsraum, da er wegen der strukturellen Unterschiede kein "homogener Lebensraum" iSd Rechtsprechung des BSG darstellt.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer russischen Altersrente - grob fahrlässige Nichtangabe des Einkommens - kein Ausschluss der Rückabwicklung durch Erfüllungswirkung - kein
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema