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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anspruch auf vorläufige Leistungen nach § 41a SGB II bei Unionsbürgern EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Anspruch auf vorläufige Leistungen nach § 41a SGB II bei Unionsbürgern EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Anspruch auf vorläufige Leistungen nach § 41a SGB II bei Unionsbürgern EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Anspruch auf vorläufige Leistungen nach § 41a SGB II bei Unionsbürgern

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Anspruch auf vorläufige Leistungen nach § 41a SGB II bei Unionsbürgern Empty Anspruch auf vorläufige Leistungen nach § 41a SGB II bei Unionsbürgern

Beitrag von Willi Schartema Di 12 Sep 2017 - 14:20

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.07.2017 - L 7 AS 427/17 B ER
Leitsatz

Wegen der Vorlagen beim BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Leistungsausschlüsse für Unionsbürger im SGB II besteht für diese Personen ein Anspruch auf vorläufige Leistungen nach § 41a Abs. 7 Nr. 1 SGB II. Das dort angelegte Ermessen der Leistungsträger ist insoweit auf Null reduziert. (Rn. 19) (redaktioneller Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194948&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
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