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Prognostische Einnahmen eines Selbständigen im Eilverfahren
LSG München, Beschluss v. 07.08.2017 – L 7 AS 482/17 B ER
Leitsätze:
1 Bis zur Vorlage neuer Zahlen bezüglich der zu erwartenden Einnahmen kann die Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss zurückgewiesen werden, wenn die zu erwartenden Einnahmen anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die notwendige Prognose zutreffend berechnet worden sind. (Rn. 15) (redaktioneller Leitsatz)
2 Ein Anordnungsgrund liegt nicht vor, wenn der ermittelte Bedarf lediglich um 44,82 Euro nicht abgedeckt wird. Denn im Rahmen von Eilentscheidungen werden ohnehin nur Leistungen mit einem um 30% gekürzten Regelbedarf gewährt. Zudem ist ein bereinigtes Betriebsergebnis als bereite Mittel in voller Höhe zu berücksichtigen. (Rn. 18 – 21) (redaktioneller Leitsatz)
3 Die perspektivisch im Winter größeren Vertriebsmöglichkeiten von Elektroheizgeräten versprechen auch höhere Einnahmen, deren Erlös vorrangig einzusetzen ist. (Rn. 22) (redaktioneller Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194950&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
Willi S
Leitsätze:
1 Bis zur Vorlage neuer Zahlen bezüglich der zu erwartenden Einnahmen kann die Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss zurückgewiesen werden, wenn die zu erwartenden Einnahmen anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die notwendige Prognose zutreffend berechnet worden sind. (Rn. 15) (redaktioneller Leitsatz)
2 Ein Anordnungsgrund liegt nicht vor, wenn der ermittelte Bedarf lediglich um 44,82 Euro nicht abgedeckt wird. Denn im Rahmen von Eilentscheidungen werden ohnehin nur Leistungen mit einem um 30% gekürzten Regelbedarf gewährt. Zudem ist ein bereinigtes Betriebsergebnis als bereite Mittel in voller Höhe zu berücksichtigen. (Rn. 18 – 21) (redaktioneller Leitsatz)
3 Die perspektivisch im Winter größeren Vertriebsmöglichkeiten von Elektroheizgeräten versprechen auch höhere Einnahmen, deren Erlös vorrangig einzusetzen ist. (Rn. 22) (redaktioneller Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194950&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
Willi S
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