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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern - Klageart im Gleichordnungsverhältnis - Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei nachträglichem Entfallen des Anspruchs auf Krankengeld

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krankengeld - Erstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern - Klageart im Gleichordnungsverhältnis - Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei nachträglichem Entfallen des Anspruchs auf Krankengeld Empty Erstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern - Klageart im Gleichordnungsverhältnis - Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei nachträglichem Entfallen des Anspruchs auf Krankengeld

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Aug 2017 - 10:05

Sozialgericht Berlin, Urt. v. 04.05.2017 - S 102 AS 18536/14 - rechtskräftig


Leitsatz ( Juris )

1. Im Erstattungsstreit zwischen zwei Leistungsträgern ist die Klage als reine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG zulässig, da zwischen den Parteien des Erstattungsverlangens kein Subordinationsverhältnis besteht, die Leistungsträger sich vielmehr im Gleichordnungsverhältnis gegenübertreten.

2. Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei nachträglichem Entfallen des Krankengeldanspruchs gem. § 50 Abs. 1 S. 1 SGB 5 richtet sich nach § 103 SGB 10 und gehört zur zweiten Rangklasse gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 3 SGB 10. Er geht damit dem Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 40a S. 2 1. Alt. SGB 2 vor, der wegen der Bezugnahme auf § 104 SGB 10 zur dritten Rangklasse gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 4 SGB 10 gehört

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194669&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2234/
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