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Erstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern - Klageart im Gleichordnungsverhältnis - Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei nachträglichem Entfallen des Anspruchs auf Krankengeld
Sozialgericht Berlin, Urt. v. 04.05.2017 - S 102 AS 18536/14 - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
1. Im Erstattungsstreit zwischen zwei Leistungsträgern ist die Klage als reine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG zulässig, da zwischen den Parteien des Erstattungsverlangens kein Subordinationsverhältnis besteht, die Leistungsträger sich vielmehr im Gleichordnungsverhältnis gegenübertreten.
2. Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei nachträglichem Entfallen des Krankengeldanspruchs gem. § 50 Abs. 1 S. 1 SGB 5 richtet sich nach § 103 SGB 10 und gehört zur zweiten Rangklasse gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 3 SGB 10. Er geht damit dem Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 40a S. 2 1. Alt. SGB 2 vor, der wegen der Bezugnahme auf § 104 SGB 10 zur dritten Rangklasse gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 4 SGB 10 gehört
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194669&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2234/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Im Erstattungsstreit zwischen zwei Leistungsträgern ist die Klage als reine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG zulässig, da zwischen den Parteien des Erstattungsverlangens kein Subordinationsverhältnis besteht, die Leistungsträger sich vielmehr im Gleichordnungsverhältnis gegenübertreten.
2. Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei nachträglichem Entfallen des Krankengeldanspruchs gem. § 50 Abs. 1 S. 1 SGB 5 richtet sich nach § 103 SGB 10 und gehört zur zweiten Rangklasse gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 3 SGB 10. Er geht damit dem Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 40a S. 2 1. Alt. SGB 2 vor, der wegen der Bezugnahme auf § 104 SGB 10 zur dritten Rangklasse gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 4 SGB 10 gehört
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194669&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2234/
Willi S
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