Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente - Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge gem. § 65 BVG - Nichtberücksichtigung der Verletztenrente in Höhe des ruhenden Anspruchs auf eine Grundrente - verfassungskonforme
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente - Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge gem. § 65 BVG - Nichtberücksichtigung der Verletztenrente in Höhe des ruhenden Anspruchs auf eine Grundrente - verfassungskonforme
Auslegung
BSG, Urteil vom 17.10.2013 - B 14 AS 58/12 R
Leitsätze (Autor)
Verletztenrente wird nur zum Teil bei SGB II- Leistungen angerechnet - Schwerstbeschädigtengrundrente voll.
Die dem Opfer einer Gewalttat nach dem OEG zugesprochene Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalles unter Anrechnung der Opferentschädigungsrente ist kein Einkommen, soweit sie der nach § 65 BVG ruhenden Beschädigungsrente nach § 30 Abs. 1 BVG entspricht. Dagegen sind die Schwerstbeschädigtenzulage, die Ausgleichsrente und der Ehegattenzuschlag als Einkommen zu berücksichtigen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013-10-17&nr=13391&pos=1&anz=3
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
BSG, Urteil vom 17.10.2013 - B 14 AS 58/12 R
Leitsätze (Autor)
Verletztenrente wird nur zum Teil bei SGB II- Leistungen angerechnet - Schwerstbeschädigtengrundrente voll.
Die dem Opfer einer Gewalttat nach dem OEG zugesprochene Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalles unter Anrechnung der Opferentschädigungsrente ist kein Einkommen, soweit sie der nach § 65 BVG ruhenden Beschädigungsrente nach § 30 Abs. 1 BVG entspricht. Dagegen sind die Schwerstbeschädigtenzulage, die Ausgleichsrente und der Ehegattenzuschlag als Einkommen zu berücksichtigen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013-10-17&nr=13391&pos=1&anz=3
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
Ähnliche Themen
» Die schweizerische Überbrückungsrente ist eine einer deutschen Altersrente vergleichbare Leistung öffentlich-rechtlicher Art, die zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führt
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Sanktionsbescheid - vollständiger Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Anforderungen an Maßnahmeangebote / Zuweisungsschreiben
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs mit einer Erstattungsforderung - Verfassungsmäßigkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs mit einer Erstattungsforderung für 3 Jahre - Verfassungsmäßigkeit
» Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente SGB III
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Sanktionsbescheid - vollständiger Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Anforderungen an Maßnahmeangebote / Zuweisungsschreiben
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs mit einer Erstattungsforderung - Verfassungsmäßigkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs mit einer Erstattungsforderung für 3 Jahre - Verfassungsmäßigkeit
» Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente SGB III
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema