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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Hartz-IV-Bezieherin darf die zu viel entrichtete Miete zurückfordern, muss diese allerdings wieder zurück an das Jobcenter abführen. Denn es bestehe ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, nicht zwischen Vermieter und Jobcenter.
Berlin 65. Zivilkammer, Beschluss v. 13.03.2015 - Az. 65 S 477/14
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin&Datum=13.03.2015&Aktenzeichen=65%20S%20477/14
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin&Datum=13.03.2015&Aktenzeichen=65%20S%20477/14
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
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