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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Gerichtskostenfreiheit nach § 183 SGG gilt auch dann, wenn ein kostenprivilegierter Beteiligter nicht statthafte Rechtsbehelfsverfahren betreibt (aA: LSG Bayern, B v 28. September 2015, L 15 RF 36/15 B, juris). Denn die Kostenprivilegierung nach § 183
schützt den erfassten Personenkreis bei allen Handlungen in sozialgerichtlichen Verfahren - auch bei der Klärung der Grenzen des Rechtsschutzes.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 03.04.2017 - L 4 AS 112/17 B RG
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/37j/page/bssahprod.psml;jsessionid=0CC6344EB60658BF33861C7F2B8E65AA.jp16?doc.hl=1&doc.id=JURE170033666&documentnumber=9&numberofresults=3045&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
Willi S
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 03.04.2017 - L 4 AS 112/17 B RG
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/37j/page/bssahprod.psml;jsessionid=0CC6344EB60658BF33861C7F2B8E65AA.jp16?doc.hl=1&doc.id=JURE170033666&documentnumber=9&numberofresults=3045&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
Willi S
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