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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Auch nach § 22 Abs 3 SGB II in der Fassung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 ist bei der Anrechnung eines Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung
nicht mehr zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Leistungsberechtigte in den Monaten des Abrechnungszeitraums Teile ihrer Bedarfe für Unterkunft aus eigenen Mitteln finanziert haben.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 02.03.2017 - L 5 AS 261/15
Leitsatz ( Juris )
2. Einkommen aus einem Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung ist kopfteilig und nicht im Verhältnis von Bedarfsanteilen zu berücksichtigen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192467&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
Willi S
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 02.03.2017 - L 5 AS 261/15
Leitsatz ( Juris )
2. Einkommen aus einem Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung ist kopfteilig und nicht im Verhältnis von Bedarfsanteilen zu berücksichtigen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192467&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
Willi S
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» Soweit das Bundessozialgericht (BSG) für die Verteilung einmaliger Einnahmen nach früherem Recht (§ 2 Abs. 4 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung - Alg II V - in der bis zum 31. März 2011 gültigen Fassung) bereits mehrfach entschieden hat, dass die
» Zur Anrechnung von Zinsen aus einer Nachzahlung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen ( hier verneinend )
» ergänzende Sachleistungen Aufschiebende Wirkung des Sanktionsbescheides, denn das Jobcenter hat § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II in der am 01.04.2011 in Kraft getretenen Fassung der Änderung durch Gesetz vom 24.03.2011 (BGBl I 453) nicht beachtet.
» Für die endgültige Festsetzung war nicht auf § 41a Abs. 3 SGB II (mit Wirkung zum 1. August 2016 eingefügt mit dem "Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der
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» Für die endgültige Festsetzung war nicht auf § 41a Abs. 3 SGB II (mit Wirkung zum 1. August 2016 eingefügt mit dem "Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der
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