Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs

Nach unten

Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs Empty Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Aug 2017 - 15:17

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.06.2017 - L 7 AS 395/16 - Revision zugelassen

Im Falle eines verschwiegenen Vermögens besteht keine Rechtsgrundlage für die Beschränkung der Leistungsaufhebung und Erstattung auf das fiktiv bei rechtmäßiger Anzeige maximal zu verbrauchende Vermögen (a. A. LSG Sachsen Anhalt, 25. Juli 2012 - L 5 AS 56/10 -).

Leitsatz ( Redakteur )


1. Steht vorhandenes, zu verwertendes Vermögen bis zu seinem tatsächlichen Verbrauch einer Leistungsbewilligung entgegen, so kann nichts anderes für den Fall der Rücknahme und Erstattung von zu Unrecht bewilligten Leistungen gelten. Auch in einem solchen Fall ist - wie vorliegend - nicht rückschauend zu prüfen, wie lange das einzusetzende Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts ausgereicht hätte (in diesem Sinne auch Sächsisches LSG Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.03.2010 - L 5 AS 2340/08; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.07.2011 - L 12 AS 4994/10; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 03.04.2014 - L 7 AS 827/12).

2. Der Senat folgt der Gegenauffassung (LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 25.07.2012 - L 5 AS 55/10; SG Karlsruhe Urteil vom 30.06.2011 - S 13 AS 1217/09 für das Recht der Ausbildungsförderung BVerwG Beschluss vom 18.07.1986 - 5 B 10/85) hinsichtlich der Einschränkung des Erstattungsbetrags aus Billigkeitsgründen nicht.

3. Auch soweit in der Literatur (vgl. Berlit, info also 2011, 225, 226) versucht wird, eine Korrektur des als unbillig empfundenen Ergebnisses über die Annahme einer besonderen Härte im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II vorzunehmen, überzeugt dieser Ansatz nicht, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm nicht vorliegen.

4. Von einer Unbilligkeit der Einziehung der Forderung ist zudem in der Regel auszugehen, wenn die Einziehung für den Schuldner existenzgefährdend oder existenzvernichtend wirken würde (vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2016 - L 7 AS 882/16 B, Rn. 16, wird hier zu prüfen sein - § 44 SGB II ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194562&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: ebenso Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 27.10.2016 - L 11 AS 107/15
 
Hinweis: Hohe Hartz-IV-Rückforderung wegen bewusst verschwiegenen Vermögens, ein Beitrag von RA Dipl.-Jur. Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder
Geben Hartz-IV-Bezieher vorsätzlich jahrelang ein über den Freibeträgen liegendes Vermögen nicht beim Jobcenter an, müssen sie sämtliche seitdem erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen. Da wegen des Vermögens nie Hilfebedürftigkeit bestanden hat, sei Arbeitslosengeld II auch nie rechtmäßig gewährt worden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 29.06.2017 (Az: L 7 AS 395/16). Das Jobcenter müsse die Rückforderungen auch nicht auf das Vermögen begrenzen, das über der Freibetragsgrenze liegt, so die Essener Richter.
Weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hohe-hartz-iv-rueckforderung-wegen-bewusst-verschwiegenen-vermoegens_113252.html
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2229/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - wiederholte Berücksichtigung von Vermögen - Nichtangabe diverser Sparguthaben - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs im Rahmen der Rückforderung
»  Sozialhilfeträger muss keine Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für die Teilnahme an einer Offenen Ganztagsschule gewähren, wenn die Eltern des Antragstellers über sofort realisierbare Geldmittel in Höhe von
» Die Ansprüche und Einnahmen des Leistungsbeziehers aus dem mit dem Bruder geschlossenen Abfindungsvertrag ( Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts ) seien nicht geschütztes Vermögen, sondern – bereinigt um den Pauschbetrag nach § 6 Alg-II-V –
» Grundsicherung für Arbeitssuchende-Vermögensberücksichtigung- minderjähriges Kind als Inhaber eines Sparbuchs-Großmutter als Verfügungsberechtigte-keine Anrechnung diesem Sparkonto zufließender Kapitalerträge als Einkommen des Minderjährigen
» Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten