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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wirkung eines Antrages auf ALG II bei Zuständigskeitswechsel
LSG München, Beschluss v. 19.07.2017 – L 11 AS 460/17 NZB
Ein Antrag auf Alg II wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück und hat bei einem in diesem Monat eingetretenen, vorangegangenen Zuständigkeitswechsel auch die Wirkung eines an den vorher zuständigen Leistungsträger gestellten Antrages.
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-118439?hl=true
Hinweis. S. a. dazu: Sozialrecht - Antrages auf Arbeitslosengeld II bei Zuständigskeitswechsel, ein Beitrag von RA Mathias Klose: https://www.ra-klose.com/html/aktuelles_sozialrecht.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2227/
Willi S
Ein Antrag auf Alg II wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück und hat bei einem in diesem Monat eingetretenen, vorangegangenen Zuständigkeitswechsel auch die Wirkung eines an den vorher zuständigen Leistungsträger gestellten Antrages.
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-118439?hl=true
Hinweis. S. a. dazu: Sozialrecht - Antrages auf Arbeitslosengeld II bei Zuständigskeitswechsel, ein Beitrag von RA Mathias Klose: https://www.ra-klose.com/html/aktuelles_sozialrecht.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2227/
Willi S
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