Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Nach unten

Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Empty Sozialrecht – Verlust der Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Beitrag von Willi Schartema Mi 19 Jul 2017 - 12:55

Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII kommen bei älteren Personen (Grundsicherung) oder bei Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Betracht. Die sozialgerichtlichen Verfahren können mit Widerspruch und Klage Jahre in Anspruch nehmen. Daher stellt sich die Frage, was gilt, wenn der Antragsteller während des Verfahrens verstirbt.
Grundsätzlich werden Sozialansprüche auf Geld, wie andere Vermögenswerte auch, vererbt. Dies regeln §§ 58, 59 SGB I.
Für den Bereich der Sozialhilfe gelten allerdings Besonderheiten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 10.5.1979, Az.: 5 C 79/77) sind Ansprüche auf Sozialhilfe höchstpersönlicher Natur und können nicht vererbt werden. Die Sozialhilfe ist regelmäßig eine von einer gegenwärtigen konkreten Notlage ausgelöste, aus allgemeinen Steuermitteln finanzierte öffentliche Nothilfe. Die Leistung richtet sich nach dem Bedarf, der bei dem Antragsteller persönlich entstanden ist und durch andere – vorrangig einzusetzende – Mittel nicht gedeckt werden kann.
Folglich erlöschen die Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod des Antragstellers, auch wenn diese zu Unrecht verweigert wurden.
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings eine Ausnahme zugelassen. Mit Urteil vom 05.05.1994, Az.: 5 C 43/91-, wurde entschieden, dass bei nachweisbarem Vertrauen auf eine (spätere) Bewilligung eine Vererbung der Ansprüche erfolgt. Ein solches Vertrauen ist z. B. dann gegeben, wenn ein Dritter – wegen der Weigerung der Behörde – eintritt und dadurch Schulden aufgebaut wurden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat. Die Behörde darf aus ihrem rechtswidrigen Verhalten keinen Vorteil ziehen.
Diese (alte) Rechtsprechung wurde durch die Sozialgerichte fortgeführt (z. B. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.03.2012, Az.: L 9 SO 399/11; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.07.2014, Az.: B 8 SO 14/13 R).
Hinweis des Anwalts für Sozialrecht:https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialrecht-verlust-der-ansprueche-auf-sozialhilfe-mit-dem-tod_110579.html

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten