Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29SGB III, VI: Teilhabe am Arbeitsleben – Kosten der Unterkunft während der Schließzeiten des Internats, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
SGB III, VI: Teilhabe am Arbeitsleben – Kosten der Unterkunft während der Schließzeiten des Internats, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Für den Fall einer geförderten Berufsausbildung mit Unterbringung in einem Internat und ständiger Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Heimfahrten während der Schließzeiten hat das Landessozialgericht Hamburg wie folgt entschieden (LSG Hamburg, Urt. v. 29.6.2016 – L 2 AL 41/15):
Der Kläger hat während der Schließzeiten einen Anspruch auf Sicherung seines Unterkunfts- und Verpflegungsbedarfs. Dies bedeutet, dass durch die Verknüpfung von Ausbildung und Rehabilitation die Unterkunft und die Verpflegung während einer Internatsunterbringung nicht versagt werden dürfen. Deckt die von der Beklagten gewählte Form der Leistungserbringung nicht den gesamten Bedarf ab, dann ist die Beklagte nach dem Grundsatz einer umfassenden Leistungspflicht zu einem Gesamtleistungspaket zu verschiedenen Leistungen verpflichtet. Mittels dieser Verpflichtung kann der Kläger die Zeiträume überbrücken, in denen er nicht in einem Wohnheim, Internat oder einer anderen Einrichtung für behinderte Menschen untergebracht und verpflegt wird.
Ergänzende Hinweise des Experten für Sozialversicherungsrecht
Die hier entschiedene Rechtsfrage wird oft anders beurteilt. Nach dem Gesetz werden pauschalisierte Leistungen erbracht. Eine individuelle Berücksichtigung von Kosten erfolgt oft nicht. Daher hat das LSG die Revision zugelassen.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sgb-iii-vi-teilhabe-am-arbeitsleben-kosten-der-unterkunft-waehrend-der-schliesszeiten-des-internats_090966.html
Hinweis: Revision anhängig beim BSG Az.: B 11 AL 15/16 R
Vorinstanz: LSG Hamburg, L 2 AL 41/15
Hat ein behinderter Mensch im Falle einer geförderten Berufsausbildung mit Internatsunterbringung einen Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten für die ständige Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Heimfahrten während der Schließzeiten?
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Der Kläger hat während der Schließzeiten einen Anspruch auf Sicherung seines Unterkunfts- und Verpflegungsbedarfs. Dies bedeutet, dass durch die Verknüpfung von Ausbildung und Rehabilitation die Unterkunft und die Verpflegung während einer Internatsunterbringung nicht versagt werden dürfen. Deckt die von der Beklagten gewählte Form der Leistungserbringung nicht den gesamten Bedarf ab, dann ist die Beklagte nach dem Grundsatz einer umfassenden Leistungspflicht zu einem Gesamtleistungspaket zu verschiedenen Leistungen verpflichtet. Mittels dieser Verpflichtung kann der Kläger die Zeiträume überbrücken, in denen er nicht in einem Wohnheim, Internat oder einer anderen Einrichtung für behinderte Menschen untergebracht und verpflegt wird.
Ergänzende Hinweise des Experten für Sozialversicherungsrecht
Die hier entschiedene Rechtsfrage wird oft anders beurteilt. Nach dem Gesetz werden pauschalisierte Leistungen erbracht. Eine individuelle Berücksichtigung von Kosten erfolgt oft nicht. Daher hat das LSG die Revision zugelassen.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sgb-iii-vi-teilhabe-am-arbeitsleben-kosten-der-unterkunft-waehrend-der-schliesszeiten-des-internats_090966.html
Hinweis: Revision anhängig beim BSG Az.: B 11 AL 15/16 R
Vorinstanz: LSG Hamburg, L 2 AL 41/15
Hat ein behinderter Mensch im Falle einer geförderten Berufsausbildung mit Internatsunterbringung einen Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten für die ständige Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Heimfahrten während der Schließzeiten?
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Ähnliche Themen
» Das Pfändungsschutzkonto, ein Beitrag von Rechtsanwalt Jan Bergmann, Piper & Partner Rechtsanwälte
» Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung der Berufsausbildung - Internatsunterbringung mit Schließzeiten - Anspruch auf Übernahme der Kosten für die ständige Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Schließzeiten - Teilnahmekosten
» Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung der Berufsausbildung - Internatsunterbringung mit Schließzeiten - Anspruch auf Übernahme der Kosten für die ständige Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Schließzeiten – Teilnahmekosten
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - behinderter Mensch - Teilhabe am Arbeitsleben - Bezug von Ausbildungsgeld nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB 3 - Wohnheimunterbringung - Beibehaltung der bisherigen Unterkunft für
» Kosten der Unterkunft gem. SGB II in Dithmarschen, ein Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Audörsch
» Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung der Berufsausbildung - Internatsunterbringung mit Schließzeiten - Anspruch auf Übernahme der Kosten für die ständige Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Schließzeiten - Teilnahmekosten
» Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung der Berufsausbildung - Internatsunterbringung mit Schließzeiten - Anspruch auf Übernahme der Kosten für die ständige Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Schließzeiten – Teilnahmekosten
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - behinderter Mensch - Teilhabe am Arbeitsleben - Bezug von Ausbildungsgeld nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB 3 - Wohnheimunterbringung - Beibehaltung der bisherigen Unterkunft für
» Kosten der Unterkunft gem. SGB II in Dithmarschen, ein Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Audörsch
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema