Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ob eine geistige bzw. seelische Behinderung wesentlich i.S. des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls und hängt von sehr unterschiedlichen, durch die individuelle Behinderung geprägten Umständen ab (Anschluss
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Ob eine geistige bzw. seelische Behinderung wesentlich i.S. des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls und hängt von sehr unterschiedlichen, durch die individuelle Behinderung geprägten Umständen ab (Anschluss
an BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 22.März 2013 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 - juris Rdnr. 19; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 10/11 R - BSGE 112, 196 - juris Rdnr. 29). Insoweit ist ihre Wesentlichkeit wertend zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für die Eingliederung in die Gesellschaft.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 29.06.2017 - L 7 SO 1680/15
Leitsatz ( Juris )
2. Der Sozialhilfeträger hat - ggf. mit sachverständiger Hilfe - die erforderlichen Feststellungen, insbesondere hinsichtlich der Art und Schwere der Behinderung sowie der Beeinträchtigungen der Teilhabemöglichkeiten, sowie die gebotene Einzelfallentscheidung zu treffen. Der pauschale Verweis auf Geschehnisse in der Vergangenheit (z.B. Erreichen des Lernziels einer Schule für Lernbehinderte, Erwerb eines Führerscheins) genügt nicht, um die Wesentlichkeit einer Behinderung i.S. des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu verneinen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193724&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 29.06.2017 - L 7 SO 1680/15
Leitsatz ( Juris )
2. Der Sozialhilfeträger hat - ggf. mit sachverständiger Hilfe - die erforderlichen Feststellungen, insbesondere hinsichtlich der Art und Schwere der Behinderung sowie der Beeinträchtigungen der Teilhabemöglichkeiten, sowie die gebotene Einzelfallentscheidung zu treffen. Der pauschale Verweis auf Geschehnisse in der Vergangenheit (z.B. Erreichen des Lernziels einer Schule für Lernbehinderte, Erwerb eines Führerscheins) genügt nicht, um die Wesentlichkeit einer Behinderung i.S. des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu verneinen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193724&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
Willi S
Ähnliche Themen
» Der einstweilige Rechtsschutz richtet sich nach § 86b Abs. 1 SGG, wenn eine bestandskräftige vorläufige Bewilligungsentscheidung gem. §§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, 328 Abs. 3 SGB III durch eine endgültige Entscheidung ersetzt wird.
» Die vom Jobcenter durch Verwaltungsakt getroffenen Regelungen über eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. - § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.) sind, sofern in dieser Verfügung eine Geltungsdauer von wesentlich mehr als sechs
» Bei einer von vornherein befristeten Erwerbstätigkeit (Leistungsunterbrechung für 5 Monate) ist eine Schonfrist (§ 22 Abs 1 Satz 3 SGB II) von dreieinhalb Monaten angemessen, welche Dauer die reduzierte Schonfrist im Ausnahmefall hat, richtet sich nach
» Ändert sich die Prognose über die voraussichtlichen Einkommensverhältnisse eines selbstständigen Leistungsberechtigten nach Erlass eines vorläufigen Bewilligungsbescheids wesentlich i.S.v. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB 10 und bestehen für diese Änderung plausibl
» Eine schwere Nahrungsmittelallergie ist insbesondere bei Kindern regelmäßig als eine körperlich wesentliche Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII aufzufassen.
» Die vom Jobcenter durch Verwaltungsakt getroffenen Regelungen über eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. - § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.) sind, sofern in dieser Verfügung eine Geltungsdauer von wesentlich mehr als sechs
» Bei einer von vornherein befristeten Erwerbstätigkeit (Leistungsunterbrechung für 5 Monate) ist eine Schonfrist (§ 22 Abs 1 Satz 3 SGB II) von dreieinhalb Monaten angemessen, welche Dauer die reduzierte Schonfrist im Ausnahmefall hat, richtet sich nach
» Ändert sich die Prognose über die voraussichtlichen Einkommensverhältnisse eines selbstständigen Leistungsberechtigten nach Erlass eines vorläufigen Bewilligungsbescheids wesentlich i.S.v. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB 10 und bestehen für diese Änderung plausibl
» Eine schwere Nahrungsmittelallergie ist insbesondere bei Kindern regelmäßig als eine körperlich wesentliche Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII aufzufassen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema