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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verschuldenskosten in Höhe von 500 € gegen Jobcenter Hagen wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung

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Beitrag von Willi Schartema Di 27 Jun 2017 - 10:52

SG Dortmund, Beschl. v. 13.06.2017 - S 19 AS 2057/17 ER

Leitsatz ( Redakteur )

1. Das Sozialgericht kann einem Jobcenter bereits im Eilverfahren wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung Verschuldenskosten auferlegen, wenn das Jobcenter EU-Ausländern, die wegen eines Minijobs als Arbeitnehmer anzusehen sind, aufstockendes Arbeitslosengeld II verweigert, ohne hierfür eine Stütze im Gesetz oder in der Rechtsprechung zu finden.

2. Das Verhalten der Behörde erweckt den Eindruck, dass sie es in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlegt, nur zu leisten, wenn sie von dem Gericht dazu verpflichtet wird. Das Jobcenter Hagen behindere damit die Gewährung effektiven sozialgerichtlichen Rechtsschutzes.

Quelle: Pressemitteilung des SG Dortmund v. 22.06.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/tch/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170604462&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 
Volltext: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193479&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
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