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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine Beschwerde gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- Euro gegen das Jobcenter entfaltet aufschiebende Wirkung
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.02.2014 - L 7 AS 149/14 ER
Leitsätze (Juris)
Eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, in dem eine Behörde durch ein Zwangsgeld von 1.000, Euro zur Umsetzung einer sozialgerichtlichen Eilentscheidung angehalten wird, hat von Gesetz wegen gemäß § 175 Satz 1 SGG aufschiebende Wirkung.
Sofern neben der Beschwerde beim LSG auch die Aussetzung der Vollstreckung des Zwangsgeld Beschlusses beantragt wird, ist durch deklaratorischen Beschluss festzustellen, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168046&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
Leitsätze (Juris)
Eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, in dem eine Behörde durch ein Zwangsgeld von 1.000, Euro zur Umsetzung einer sozialgerichtlichen Eilentscheidung angehalten wird, hat von Gesetz wegen gemäß § 175 Satz 1 SGG aufschiebende Wirkung.
Sofern neben der Beschwerde beim LSG auch die Aussetzung der Vollstreckung des Zwangsgeld Beschlusses beantragt wird, ist durch deklaratorischen Beschluss festzustellen, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168046&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
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