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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Beschwerde gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- Euro gegen das Jobcenter entfaltet aufschiebende Wirkung

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Eine Beschwerde gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- Euro gegen das Jobcenter entfaltet aufschiebende Wirkung  Empty Eine Beschwerde gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- Euro gegen das Jobcenter entfaltet aufschiebende Wirkung

Beitrag von Willi Schartema Mo 17 März 2014 - 12:31

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.02.2014 - L 7 AS 149/14 ER

Leitsätze (Juris)
Eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, in dem eine Behörde durch ein Zwangsgeld von 1.000, Euro zur Umsetzung einer sozialgerichtlichen Eilentscheidung angehalten wird, hat von Gesetz wegen gemäß § 175 Satz 1 SGG aufschiebende Wirkung.

Sofern neben der Beschwerde beim LSG auch die Aussetzung der Vollstreckung des Zwangsgeld Beschlusses beantragt wird, ist durch deklaratorischen Beschluss festzustellen, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168046&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


 Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259

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