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Versagung von Leistungen der Grundsicherung bei fehlender Mitwirkung des Antragstellers bei der Feststellung seiner Hilfebedürftigkeit - Rechtmäßige Rückforderung bereits erbrachter vorläufig bewilligter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach
dem SGB II
Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13, bestätigt durch Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 09.12.2016 - L 4 AS 437/15
[b]Leitsatz ( Redakteur )
Wird entgegen der vorgelegten vertraglichen Vereinbarung die Miete nicht oder nur teilweise gezahlt, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen führt, so spricht dies gegen eine ernsthafte rechtliche Verpflichtung (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2013 – L 2 AS 1021/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012 – L 2 AS 5209/11).[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193264&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
Willi S
Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13, bestätigt durch Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 09.12.2016 - L 4 AS 437/15
[b]Leitsatz ( Redakteur )
Wird entgegen der vorgelegten vertraglichen Vereinbarung die Miete nicht oder nur teilweise gezahlt, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen führt, so spricht dies gegen eine ernsthafte rechtliche Verpflichtung (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2013 – L 2 AS 1021/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012 – L 2 AS 5209/11).[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193264&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
Willi S
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