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Die allgemeine Regelung in § 159 Abs. 2 S. 1 SGB III zum Beginn der Sperrzeit mit dem Tage nach dem sperrzeitbegründenden Ereignis erfährt durch den Sperrzeittatbestand in § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB III dahingehend eine Einschränkung, dass die Sperrzeit
bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung abweichend hiervon erst bei Eintritt der Beschäftigungslosigkeit beginnt.
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 2.5.2017, L 8 AL 2132/16 - Revision zugelassen
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192711&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: (vgl. zum Ganzen auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2017 – L 3 AL 8/15; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2014 – L 9 AL 236/13)
Hinweis: Rechtzeitige oder verspäte Arbeitslosmeldung? Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitslosmeldung setzt zumindest leichte Fahrlässigkeit voraus, ein Beitrag von www.etl-rechtsanwälte.de
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat im Leitsatz entschieden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.09.2014 - L 9 AL 236/13):
"Auch bei vermeintlich angesichts Alters oder Schwerbehinderung offensichtlich aussichtslosen Vermittlungsbemühungen besteht die Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung uneingeschränkt."
Autor(en)
Raik Pentzek Raik Pentzek
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
ETL Rechtsanwälte GmbH, Greifswald, Rostock
Quelle: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtzeitige-oder-verspaete-arbeitslosmeldung
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2209/
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 2.5.2017, L 8 AL 2132/16 - Revision zugelassen
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192711&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: (vgl. zum Ganzen auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2017 – L 3 AL 8/15; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2014 – L 9 AL 236/13)
Hinweis: Rechtzeitige oder verspäte Arbeitslosmeldung? Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitslosmeldung setzt zumindest leichte Fahrlässigkeit voraus, ein Beitrag von www.etl-rechtsanwälte.de
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat im Leitsatz entschieden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.09.2014 - L 9 AL 236/13):
"Auch bei vermeintlich angesichts Alters oder Schwerbehinderung offensichtlich aussichtslosen Vermittlungsbemühungen besteht die Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung uneingeschränkt."
Autor(en)
Raik Pentzek Raik Pentzek
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
ETL Rechtsanwälte GmbH, Greifswald, Rostock
Quelle: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtzeitige-oder-verspaete-arbeitslosmeldung
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