Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die Voraussetzungen für eine 100 %-Sanktion nach § 31a Abs. 1 Sätze 3 und 4 SGB II – eine weitere wiederholte Pflichtverletzung und eine bereits erfolgte vorangegangene Minderungsfeststellung wegen zumindest einer ersten wiederholten Pflichtverletzung – l
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Die Voraussetzungen für eine 100 %-Sanktion nach § 31a Abs. 1 Sätze 3 und 4 SGB II – eine weitere wiederholte Pflichtverletzung und eine bereits erfolgte vorangegangene Minderungsfeststellung wegen zumindest einer ersten wiederholten Pflichtverletzung – l
liegen vor.
Vollständiger Wegfall des Leistungsanspruchs (100 % Minderung) - zur Rechtmäßigkeit des dieser Sanktion zugrunde liegenden, den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes (Eingliederungsverwaltungsakt) nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. (heute: § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.).
SG Dortmund: 100% Sanktion verfassungsgemäß
Sozialgericht Dortmund, Gerichtsbescheid v. 11.05.2017 - S 32 AS 5543/16
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Voraussetzungen für eine 100 %-Sanktion nach § 31a Abs. 1 Sätze 3 und 4 SGB II – eine weitere wiederholte Pflichtverletzung und eine bereits erfolgte vorangegangene Minderungsfeststellung wegen zumindest einer ersten wiederholten Pflichtverletzung – liegen vor.
2. Zum einen liegt eine wiederholte Pflichtverletzung vor.
3. Dies ist nicht nur der Fall, wenn exakt dieselbe oder eine gleichartige Pflicht oder eine durch denselben oder einen vergleichbaren Eingliederungsverwaltungsakt (oder eine entsprechende einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung) begründete Pflicht verletzt worden ist, sondern schon dann, wenn irgendein Sanktionstatbestand nach § 31 SGB II bereits zuvor verwirklicht worden ist und deshalb vor der nächsten Pflichtverletzung durch Verwaltungsakt eine Sanktion / Minderung festgestellt worden ist.
4. Dies ist hier der Fall.
5. Die Sanktionsregelungen des SGB II betreffend die Minderung des Leistungsanspruchs für Dauer von drei Monaten sind auch verfassungsgemäß (vgl. LSG NRW, Urteil vom 29.02.2016 – L 19 AS 1536/15 – ; BSG, Urteile vom 29.04.2015 – B 14 AS 20/14 R – und – B 14 AS 19/14 R – ; a. A. SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26.05.2015 – S 15 AS 5157/14 – (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2016 – 1 BvL 7/15 – ) und weiterer Vorlagebeschluss vom 02.08.2016 – S 15 AS 5157/14 – (Az. beim BVerfG: 1 BvL 7/16)).
6. Das gilt auch für 100 %-Sanktionen wie die hier fragliche, also Sanktionen, die den vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs nach sich ziehen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.07.2015 – L 16 AS 381/15 B ER; Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 31 Rn. 22.2 m. w. N.).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192673&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2209/
Willi S
Vollständiger Wegfall des Leistungsanspruchs (100 % Minderung) - zur Rechtmäßigkeit des dieser Sanktion zugrunde liegenden, den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes (Eingliederungsverwaltungsakt) nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. (heute: § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.).
SG Dortmund: 100% Sanktion verfassungsgemäß
Sozialgericht Dortmund, Gerichtsbescheid v. 11.05.2017 - S 32 AS 5543/16
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Voraussetzungen für eine 100 %-Sanktion nach § 31a Abs. 1 Sätze 3 und 4 SGB II – eine weitere wiederholte Pflichtverletzung und eine bereits erfolgte vorangegangene Minderungsfeststellung wegen zumindest einer ersten wiederholten Pflichtverletzung – liegen vor.
2. Zum einen liegt eine wiederholte Pflichtverletzung vor.
3. Dies ist nicht nur der Fall, wenn exakt dieselbe oder eine gleichartige Pflicht oder eine durch denselben oder einen vergleichbaren Eingliederungsverwaltungsakt (oder eine entsprechende einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung) begründete Pflicht verletzt worden ist, sondern schon dann, wenn irgendein Sanktionstatbestand nach § 31 SGB II bereits zuvor verwirklicht worden ist und deshalb vor der nächsten Pflichtverletzung durch Verwaltungsakt eine Sanktion / Minderung festgestellt worden ist.
4. Dies ist hier der Fall.
5. Die Sanktionsregelungen des SGB II betreffend die Minderung des Leistungsanspruchs für Dauer von drei Monaten sind auch verfassungsgemäß (vgl. LSG NRW, Urteil vom 29.02.2016 – L 19 AS 1536/15 – ; BSG, Urteile vom 29.04.2015 – B 14 AS 20/14 R – und – B 14 AS 19/14 R – ; a. A. SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26.05.2015 – S 15 AS 5157/14 – (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2016 – 1 BvL 7/15 – ) und weiterer Vorlagebeschluss vom 02.08.2016 – S 15 AS 5157/14 – (Az. beim BVerfG: 1 BvL 7/16)).
6. Das gilt auch für 100 %-Sanktionen wie die hier fragliche, also Sanktionen, die den vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs nach sich ziehen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.07.2015 – L 16 AS 381/15 B ER; Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 31 Rn. 22.2 m. w. N.).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192673&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2209/
Willi S
Ähnliche Themen
» Wiederholte Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - fehlender Zugang des Sanktionsbescheides aufgrund der ersten Pflichtverletzung zum Zeitpunkt der Sanktionierung der wiederholten Pflichtverletzung - Rechtmäßigkeit der Sanktion wege
» Minderung des Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Aufhebung der ersten Sanktion wegen Rechtswidrigkeit - Wegfall der Grundlage für die zweite Sanktion - Umdeutung in eine 30 %-Sanktion ist vorzunehmen
» Beitrag VG: Bre Keine wiederholte Pflichtverletzung keine Sanktion Keine wiederholte Pflichtverletzung keine Sanktion Irgendwann muss gut sein! Kommentar zu dem gleichem Urteil
» Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Sanktionsbescheid wird angeordnet, soweit die Sanktion und die Aufhebung der Leistungsbewilligung 30 v.H des Regelbedarfs übersteigen - § 31a Abs. 1 Satz 4 SGB II - wiederholte Pflichtverletzung -
» Angelegenheiten nach dem SGB II Es bleibt offen, ob § 7 Abs 4a SGB II von vorn herein unanwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 SGB II vorliegen, oder die Erfüllung der Voraussetzungen
» Minderung des Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Aufhebung der ersten Sanktion wegen Rechtswidrigkeit - Wegfall der Grundlage für die zweite Sanktion - Umdeutung in eine 30 %-Sanktion ist vorzunehmen
» Beitrag VG: Bre Keine wiederholte Pflichtverletzung keine Sanktion Keine wiederholte Pflichtverletzung keine Sanktion Irgendwann muss gut sein! Kommentar zu dem gleichem Urteil
» Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Sanktionsbescheid wird angeordnet, soweit die Sanktion und die Aufhebung der Leistungsbewilligung 30 v.H des Regelbedarfs übersteigen - § 31a Abs. 1 Satz 4 SGB II - wiederholte Pflichtverletzung -
» Angelegenheiten nach dem SGB II Es bleibt offen, ob § 7 Abs 4a SGB II von vorn herein unanwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 SGB II vorliegen, oder die Erfüllung der Voraussetzungen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema