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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsätzlich habe Leistungsbezieher zwar Anspruch auf Erstattung von Reisekosten zu Meldeterminen iSd § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III, auch wenn es sich um eine Ermessensleistung handle. Erstattungsfähig seien jedoch nur die tatsächlich nachgewiesenen
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Grundsätzlich habe Leistungsbezieher zwar Anspruch auf Erstattung von Reisekosten zu Meldeterminen iSd § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III, auch wenn es sich um eine Ermessensleistung handle. Erstattungsfähig seien jedoch nur die tatsächlich nachgewiesenen
Kosten ( hier ablehnend wegen fehlendem Nachweis )
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.02.2017 - L 11 AS 698/15
Jobcenter müssen Kosten für Meldetermine nur gegen Vorlage von Nachweisen zu erstatten.
Leitsatz ( Redakteur )
Trotz der Kenntnis, dass die angefallenen Reisekosten nachzuweisen seien, habe die Klägerin keine Belege für ihren Kostenaufwand erbracht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192582&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.07.2014 - L 7 AS 587/13 NZB - Fahrtkosten zum Meldetermin können vom Jobcenter im Rahmen einer Ermessensentscheidung erstattet bzw. vorgestreckt werden. Bei Mittellosigkeit des Leistungsberechtigten ist dabei das Ermessen auf Null reduziert.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2201/
Willi S
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.02.2017 - L 11 AS 698/15
Jobcenter müssen Kosten für Meldetermine nur gegen Vorlage von Nachweisen zu erstatten.
Leitsatz ( Redakteur )
Trotz der Kenntnis, dass die angefallenen Reisekosten nachzuweisen seien, habe die Klägerin keine Belege für ihren Kostenaufwand erbracht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192582&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.07.2014 - L 7 AS 587/13 NZB - Fahrtkosten zum Meldetermin können vom Jobcenter im Rahmen einer Ermessensentscheidung erstattet bzw. vorgestreckt werden. Bei Mittellosigkeit des Leistungsberechtigten ist dabei das Ermessen auf Null reduziert.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2201/
Willi S
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