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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Mai 2017 - 9:14

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Beschluss vom 19.05.2017, L 7 AS 5/16 B
Leitsatz ( Juris )

2. Nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchstabe a VV RVG n.F. entsteht für das bloße Einscannen von Urkunden, Dokumenten oder sonstigen Unterlagen keine Dokumentenpauschale.

3. Nr. 7000 VV RVG ist nicht verfassungswidrig, insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 20a GG vor.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=7419A831DC56384378565E31AE30A587.jp26?doc.id=JURE170029311&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
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