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Zur Frage, ob das JC berechtigt ist, vom Kläger vorgelegte Kontoauszüge in Kopie zur Akte zu nehmen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13
Leitsatz ( Juris )
1. Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nur (ausnahmsweise) zulässig, wenn und soweit die Verweisung auf nachgängigen Rechtsschutz unzumutbar wäre.
2. Hieran fehlt es beim (Unterlassungs)Begehren eines Leistungsempfängers, vorgelegte Kontoauszüge nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II nicht gegen seinen Willen zu den Verwaltungsakten zu nehmen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190789&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nur (ausnahmsweise) zulässig, wenn und soweit die Verweisung auf nachgängigen Rechtsschutz unzumutbar wäre.
2. Hieran fehlt es beim (Unterlassungs)Begehren eines Leistungsempfängers, vorgelegte Kontoauszüge nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II nicht gegen seinen Willen zu den Verwaltungsakten zu nehmen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190789&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
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