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EuGH: Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörigen Elternteil - EuGH, Urt. v. 10.05.2017 – C-133/15
EuGH, Urt. v. 10.05.2017 - C-133/15 / PM:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170048de.pdf
Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen.
Dass der andere Elternteil, der Unionsbürger ist, die tägliche und tatsächliche Sorge für das Kind allein wahrnehmen könnte, ist als Gesichtspunkt von Bedeutung, genügt aber allein nicht, um eine
Aufenthaltserlaubnis abzulehnen. Vielmehr muss festgestellt werden, dass zwischen dem Kind und dem Elternteil aus einem Nicht-EU-Land kein Abhängigkeitsverhältnis in der Weise besteht, dass das Kind, wenn diesem Elternteil das Aufenthaltsrecht verweigert würde, das Unionsgebiet verlassen müsste.
Ausländische Eltern werden durch EU-Staatsangehörigkeit des Kindes geschützt: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/auslaendische-eltern-werden-durch-eu-staatsangehoerigkeit-des-kindes-geschuetzt-591898
Quele: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170048de.pdf
Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen.
Dass der andere Elternteil, der Unionsbürger ist, die tägliche und tatsächliche Sorge für das Kind allein wahrnehmen könnte, ist als Gesichtspunkt von Bedeutung, genügt aber allein nicht, um eine
Aufenthaltserlaubnis abzulehnen. Vielmehr muss festgestellt werden, dass zwischen dem Kind und dem Elternteil aus einem Nicht-EU-Land kein Abhängigkeitsverhältnis in der Weise besteht, dass das Kind, wenn diesem Elternteil das Aufenthaltsrecht verweigert würde, das Unionsgebiet verlassen müsste.
Ausländische Eltern werden durch EU-Staatsangehörigkeit des Kindes geschützt: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/auslaendische-eltern-werden-durch-eu-staatsangehoerigkeit-des-kindes-geschuetzt-591898
Quele: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
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