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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 25 Mai 2017 - 6:45

EuGH, Urt. v. 10.05.2017 - C-133/15 / PM:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170048de.pdf

Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen.

Dass der andere Elternteil, der Unionsbürger ist, die tägliche und tatsächliche Sorge für das Kind allein wahrnehmen könnte, ist als Gesichtspunkt von Bedeutung, genügt aber allein nicht, um eine
Aufenthaltserlaubnis abzulehnen. Vielmehr muss festgestellt werden, dass zwischen dem Kind und dem Elternteil aus einem Nicht-EU-Land kein Abhängigkeitsverhältnis in der Weise besteht, dass das Kind, wenn diesem Elternteil das Aufenthaltsrecht verweigert würde, das Unionsgebiet verlassen müsste.

Ausländische Eltern werden durch EU-Staatsangehörigkeit des Kindes geschützt: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/auslaendische-eltern-werden-durch-eu-staatsangehoerigkeit-des-kindes-geschuetzt-591898
Quele:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
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