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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Eine Pauschalierung von Sozialleistungen unterliegt keinen grundsätzlichen oder sogar verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht im Bereich existenzsichernder Leistungen.
BSG, Urteil v. 01.12.2016 - B 14 AS 21/15 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für werdende Mütter - Verfassungsmäßigkeit - § 21 Abs. 2 SGB II
Hinweis Gericht
1. Schwangere Klägerin hat keinen Anspruch auf einen höheren Regelbedarf als den für eine sonstige erwerbsfähige, volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, weil sie unter 25 Jahre alt war und mit ihrem Vater eine Bedarfsgemeinschaft bildete. Dieses Regelungsgefüge ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss des BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - in dem die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R - SozR 4-4200 - 7 Nr. 23 zurückgewiesen wurde).
2. Der Errechnung der Höhe des Schwangeren-Mehrbedarfs aus dem jeweiligen persönlichen Regelbedarf der Schwangeren stehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen, insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG vor.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016-12&nr=14579&pos=27&anz=29
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für werdende Mütter - Verfassungsmäßigkeit - § 21 Abs. 2 SGB II
Hinweis Gericht
1. Schwangere Klägerin hat keinen Anspruch auf einen höheren Regelbedarf als den für eine sonstige erwerbsfähige, volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, weil sie unter 25 Jahre alt war und mit ihrem Vater eine Bedarfsgemeinschaft bildete. Dieses Regelungsgefüge ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss des BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - in dem die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R - SozR 4-4200 - 7 Nr. 23 zurückgewiesen wurde).
2. Der Errechnung der Höhe des Schwangeren-Mehrbedarfs aus dem jeweiligen persönlichen Regelbedarf der Schwangeren stehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen, insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG vor.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016-12&nr=14579&pos=27&anz=29
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
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