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Aufhebungs- und Erstattungsbescheid - Anordnung der sofortigen Vollziehung - wegen unzureichender Bestimmtheit rechtswidrig
Sozialgericht Lübeck, Gerichtsbescheid v. 13.02.2017 - S 31 SO 165/15 - rechtskräftig
Zur Rechtmäßigkeit einer Rücknahme- und Erstattungsentscheidung des Beklagten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X, hier verneinend )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides über Sozialhilfeleistungen gegenüber den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft.
2. Eine Aufhebung und Erstattung hat individuell gegenüber jedem Hilfebedürftigen zu erfolgen, daran mangelt es hier.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192195&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2017 – L 15 SO 345/16 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
Willi S
Zur Rechtmäßigkeit einer Rücknahme- und Erstattungsentscheidung des Beklagten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X, hier verneinend )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides über Sozialhilfeleistungen gegenüber den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft.
2. Eine Aufhebung und Erstattung hat individuell gegenüber jedem Hilfebedürftigen zu erfolgen, daran mangelt es hier.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192195&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2017 – L 15 SO 345/16 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
Willi S
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