Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein möglicher Verstoß einer Antragstellerin gegen die aus der Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4/5 AufenthG) hervorgehende Wohnsitzauflage ändert an der örtlichen Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nichts, gerade wenn
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Ein möglicher Verstoß einer Antragstellerin gegen die aus der Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4/5 AufenthG) hervorgehende Wohnsitzauflage ändert an der örtlichen Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nichts, gerade wenn
die Rückkehr an den Gestattungsort der hilfebedürftigen Person situationsbedingt unzumutbar ist.
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. November 2015 (Az.: L 8 SO 241/15 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Ein Leistungsanspruch einer schwangeren Antragstellerin folgt hier – selbst wenn die Wohnsitzauflage sofort vollziehbar sein sollte – aus § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB XII und § 27a Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Das Sozialamt hat hier gemäß § 27a Abs. 3 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) den maßgeblichen Regelbedarf zuzüglich eines bis zur Geburt des Kindes nach § 30 Abs. 2 SGB XII anzuerkennenden Mehrbedarfszuschlags sowie Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII) sowie Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 50 SGB XII) zu bewilligen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. November 2015 (Az.: L 8 SO 241/15 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Ein Leistungsanspruch einer schwangeren Antragstellerin folgt hier – selbst wenn die Wohnsitzauflage sofort vollziehbar sein sollte – aus § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB XII und § 27a Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Das Sozialamt hat hier gemäß § 27a Abs. 3 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) den maßgeblichen Regelbedarf zuzüglich eines bis zur Geburt des Kindes nach § 30 Abs. 2 SGB XII anzuerkennenden Mehrbedarfszuschlags sowie Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII) sowie Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 50 SGB XII) zu bewilligen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
Ähnliche Themen
» Auch bei einer Wohnsitzauflage nach § 12a Abs. 1 AufenthG kann nur in dem Gebiet, in dem die Antragsteller ihren Aufenthalt zu nehmen haben, die Zuständigkeit des Jobcenters begründet werden. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.03.2018
» SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Möglicher Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsrecht LSG NRW, Beschluss v. 08.06.2018 - L 7 AS 420/18 B ER und L 7 AS 421/18 B - r R und L 7 AS 421/18 B -
» Der Wegfall der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 SGB II als solcher rechtfertigt nicht die vollständige Aufhebung einer Alg II-Bewilligungsentscheidung.
» Die Rechtswirksamkeit einer nach § 68 AufenthG abgezeichneten Verpflichtungserklärung („Haftung für Lebensunterhalt“) erlischt mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG in
» Ein SGB II-Träger ist zum Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II grundsätzlich nur dann berechtigt, wenn das Jobcenter zuvor Verhandlungen über den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 2 Satz 1 SGB II)
» SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Möglicher Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsrecht LSG NRW, Beschluss v. 08.06.2018 - L 7 AS 420/18 B ER und L 7 AS 421/18 B - r R und L 7 AS 421/18 B -
» Der Wegfall der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 SGB II als solcher rechtfertigt nicht die vollständige Aufhebung einer Alg II-Bewilligungsentscheidung.
» Die Rechtswirksamkeit einer nach § 68 AufenthG abgezeichneten Verpflichtungserklärung („Haftung für Lebensunterhalt“) erlischt mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG in
» Ein SGB II-Träger ist zum Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II grundsätzlich nur dann berechtigt, wenn das Jobcenter zuvor Verhandlungen über den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 2 Satz 1 SGB II)
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema