Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.

Nach unten

Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.  Empty Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Dez 2013 - 20:23

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 6 AS 130/13 - Die Revision wurde zugelassen.

Leitsätze:
Hartz IV-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig. Der Leistungsausschluss in dieser ausnahmslosen Automatik widerspricht dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten gesetzlich wirksamen Gleichbehandlungsgebot (Art. 4 Verordnung EU 883/2004).

Soweit die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38) den Mitgliedstaaten erlaube, einschränkende Regelungen zur Vermeidung von sog. Sozialtourismus vorzusehen, sei dies nicht in dieser im SGB II enthaltenen unbedingten und umfassenden Form möglich. Die Richtlinie verlange eine bestimmte Solidarität des aufnehmenden Staates Deutschland mit den anderen Mitgliedstaaten. Das erfordere unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit Regelungen, wonach abhängig von den individuellen Umständen Leistungen im Einzelfall jedenfalls ausnahmsweise möglich sein müssen. In dieser Auffassung sehe sich das LSG Essen durch die neueste Rechtsprechung des EuGH bestätigt (EuGH, Urt. v. 19.09.2013 - C-140/12).

Quelle: Pressemitteilung des LSG NRW vom 29.11.2013, hier abrufbar: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: "Hartz-IV" Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumaenien

Anmerkung: EuGH, Urt. v. 19.09.2013 - C-140/12: Freizügigkeit – Unionsbürgerschaft – Richtlinie 2004/3 8/EG – Recht auf Auf Aufenthalt für mehr als 3 Monate

„Freizügigkeit – Unionsbürgerschaft – Richtlinie 2004/38/EG – Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b – Person, die die Arbeitnehmereigenschaft nicht mehr besitzt – Bezieher einer Altersrente – Voraussetzung der ausreichenden Existenzmittel, damit die ‚Sozialhilfeleistungen‘ des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch genommen werden – Antrag auf eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung – Ausgleichszulage zur Ergänzung der Altersrente – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 3 Abs. 3 und 70 – Zuständigkeit des Wohnsitzmitgliedstaats – Voraussetzungen für die Gewährung – Rechtmäßiger Aufenthalt im nationalen Hoheitsgebiet – Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht“.

Quelle: Rechtsprechung: C-140/12 - dejure.org

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Hartz IV - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger - Arbeitnehmerstatus - Anspruch auf vorläufige Leistungen im Hinblick auf ein beim BVerfG anhängiges Verfahren
» EU-Bürger - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitsuche - Leistungsausschluss - Europäisches Fürsorgeabkommen - Inländergleichstellung
» Auch bei schuldhafter Herbeiführung einer Notlage haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Übernahme von Mietschulden, insbesondere, wenn die Antragstellerin psychisch krank ist und bereits Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erhält Das
» Antragsteller hat kein Anspruch auf Gründungszuschuss und auch keinen Anspruch auf Neubescheidung seines Antrags. SGB III

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten