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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Litauische Antragstellerin hat Anspruch auf ALG II , denn das Gericht bejaht einen ALG II- Anspruch unter folgenden Gesichtspunkten:
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 04.04.2017 - L 8 AS 107/16 B ER
- auch ein Minijob führt zur Arbeitnehmereigenschaft iSd Rspr. des EuGH
- in Ausbildung befindliche Kinder haben ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aus Art.10 VO EU 492/11
- der betreuende Elternteil hat ein aus Art.10 VO EU 492/11 abgeleitetes
Aufenthaltsrecht zur Betreuung der (minderjährigen) Kinder
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2017/LSG_MV_04.04.2017.pdf und http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2181/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2183/
Willi S
- auch ein Minijob führt zur Arbeitnehmereigenschaft iSd Rspr. des EuGH
- in Ausbildung befindliche Kinder haben ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aus Art.10 VO EU 492/11
- der betreuende Elternteil hat ein aus Art.10 VO EU 492/11 abgeleitetes
Aufenthaltsrecht zur Betreuung der (minderjährigen) Kinder
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2017/LSG_MV_04.04.2017.pdf und http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2181/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2183/
Willi S
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» . § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X vermittelt der Antragstellerin einen materiell-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Antragsgegner als vormals örtlich zuständiger Behörde (vgl. Landessozial-gericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2015 -
» Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen der Ermessensentscheidung über einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 93 SGB III den Anspruch unter Bezugnahme auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) ablehnt, sofern
» Antragstellerin hat kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach der Aufnahme der Ausbildung zur Erzieherin, denn es greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II ein.
» Italienische Antragstellerin hat Anspruch auf einen Regelbedarf für Partner entsprechend § 20 Abs. 4 SGB II.
» Antragstellerin hat kein Anspruch auf Gründungszuschuss, denn sie hat ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit (vgl. § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB III a. F.) nicht ausreichend nachgewiesen. Diese Tatbestandsvoraussetzung
» Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen der Ermessensentscheidung über einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 93 SGB III den Anspruch unter Bezugnahme auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) ablehnt, sofern
» Antragstellerin hat kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach der Aufnahme der Ausbildung zur Erzieherin, denn es greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II ein.
» Italienische Antragstellerin hat Anspruch auf einen Regelbedarf für Partner entsprechend § 20 Abs. 4 SGB II.
» Antragstellerin hat kein Anspruch auf Gründungszuschuss, denn sie hat ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit (vgl. § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB III a. F.) nicht ausreichend nachgewiesen. Diese Tatbestandsvoraussetzung
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