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Das Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit von KdU-Leistungen ist alle zwei Jahre fortzuschreiben SG Dortmund:
Sozialgericht Dortmund, Urt. v. 17.03.2017 - S 19 AS 4276/16
Leitsatz ( Juris )
1. Ein schlüssiges Konzept ist alle zwei Jahre fortzuschreiben.
2. Ein schlüssiges Konzept kann zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden ab dem Stichtag der Datenerhebung.
3. Das für den Kreis Unna erstellte "Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft - Bericht im Dezember 2015" genügt den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept. Das gilt jedenfalls für Ein-Personen-Haushalte in Bergkamen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191816&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2179/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Ein schlüssiges Konzept ist alle zwei Jahre fortzuschreiben.
2. Ein schlüssiges Konzept kann zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden ab dem Stichtag der Datenerhebung.
3. Das für den Kreis Unna erstellte "Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft - Bericht im Dezember 2015" genügt den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept. Das gilt jedenfalls für Ein-Personen-Haushalte in Bergkamen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191816&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2179/
Willi S
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