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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Über zwei Jahre Auseinandersetzung um Dienstanweisungen zum BEEG

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Beitrag von Willi Schartema Do 9 Jun 2016 - 17:15

Vor über zwei Jahren hat Tacheles beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Weitergabe der internen Weisungen zum BEGG gestellt. Das Jugendamt  Wuppertal meinte, da die Sachbearbeiterdaten geschwärzt werden müssten, würden Kosten von rund 1000 EUR entstehen. Tacheles hat dann den Landes- und später den Bundesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet und nun nach über zwei Jahren haben wir den gewünschten Kram, alle Weisungen von 2009 – Mai 2014. Den können wir jetzt erfolgreich der Öffentlichkeit präsentieren: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/jugendamt/
Die nachfolgenden Richtlinien werden alsbald nachgeliefert.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2025/

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